Die Kontrolle ehemaliger Zeugen Jehovas

Das neue Ältestenbuch Hütet die Herde Gottes gibt uns auch Einblick in die Kontrolle über ehemalige Zeugen Jehovas.

So gehören zu den Aufgaben des Sekretärs:
S. 19: – “Er verwahrt zugeklebte Umschläge mit vertraulichen Unterlagen über Disziplinarverfahren, einschließlich der Berichte der Rechtskomitees. Informationen über jemand, der des Kindesmissbrauchs beschuldigt wroden ist, sollten unter den vertraulichen Versammlungsunterlagen auf Dauer abgelegt werden und mit “Nicht vernichten” gekennzeichnet werden.” – “Wenn ein Verkündiger in eine andere Versammlung wechselt, sendet der Sekretär umgehend die Verkündigerberichtskarte der Versammlung und ein vom Versammlungsdienstkomitee unterschriebenes Einführungsschreiben an die neue Versammlung,”…

Der Dienstaufseher:
S. 21 – “einmal im Jahr geht er die Gebietsunterlagen durch und fertigt eine Liste von Namen und Adressen von Personen an, bei denen es nicht ratsam ist, vorzusprechen.”

S. 42 Gemeinschaftsentzug – Verlassen der Gemeinschaft – Zweigbüro informieren:
unverzüglich – unterrichten
und dabei auf alle Einzelheiten eingehen; dazu zählen das Vergehen, die Namen aller Beteiligten, welcher Rat gegeben wurde und wie die Ältesten von der Missetat erfuhren.”
S. 112 abs. 5:
“Ein Bericht über das Verlassen der Gemeinschaft wird unverzüglich an das Zweigbüro gesandt. Hierzu sollen die entsprechnden Forumulare verwendet werden.”
S.115 Abs. 2 Verkündigerkarte nicht mitschicken, aber…
“doch sollte man den Ältesten der neuen Versammlung in einem kurzen Brief seine Adresse mitteilen und dass er ausgeschlossen ist oder die Gemeinschaft verlassen hat….Ist den Ältesten aber etwas bekannt, weshalb der Betreffende für jährliche Besuche nicht infrage kommt, oder die Ältesten der neuen Versammlung aus einem bestimmten Grund besonders vorsichtig sein müssen, kann das im Brief erklärt werden.”
S. 116 Abs. 6 Umgang mit Ausgeschlossenen und Abtrünnigen
“Gegen ihn würden keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hätte ständig gestige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen oder würde den Gemeinschaftsentzug offen kritisieren.”

Obwohl die Zeugen Jehovas auf Nachfrage behaupten, es gäbe außer der Verkündigerberichtskarte keine Aufzeichnungen über ehemalige Zeugen Jehovas, scheint es ein perfekt funktionierendes Kontrollsystem zu geben, auch zwischen den Versammlungen. Bei Umzug werden die Versammlungen jeweils informiert. So weiß jede Versammlung immer, wo die Ehemaligen wohnen und wen man besser, weil er ein Abtrünniger ist, nicht besucht.

S. 101 Abs. 34
“Nach Abschluss des Falls steckt der Vorstizende notwendige Notizen und Unterlagen, eine detaillierte Zusammenfassung des Falls und die S-77-Formulare in einen Umschlag, der dann verschlossen zu den vertraulichen Versammlungsunterlagen gelegt wird.”

An diesem Thema bleiben wir dran, denn vom Datenschutzbeauftragten der Zeugen Jehovas wird etwas anderes behauptet. Hier sollte jeder ehemalige Zeuge jehovas um akteneinsicht bitten und insbesondere die Einführungsschreiben einsehen und die Aufzeichnungen der Rechtskomitees.

Erstellt am Sonntag 26. Dezember 2010
Unter: Allgemein, Gemeinschaftsentzug, Religionsfreiheit, Sektenausstieg, Zeugen Jehovas | 3 Kommentare »

Vertrauliche Unterlagen bei Komiteefällen

Hütet die Herde Gottes S. 86 ff

Unter den Überschriften Der Beschuldigte droht mit Selbstmord und Der Beschuldigte droht mit gerichtlichen Schritten wird deutlich, was Raymund Franz bereits erklärt hat: es gibt Aufzeichnungen, die als vertrauliche Aufzeichnungen in der Versammlungsablage geführt werden, und das, obwohl von offizieller Seite aus Berlin und den Versammlungen genau das Gegenteil behauptet wird.

Zitat:
Abs. 16: “Die Komiteemitglieder halten fest, wann die Gespräche stattfanden und welche bibeltexte und artikel besprochen wruden. Sie unterschreiben die Aufzeichnungen und legen sie zu den vertraulichen Unterlagen des Falls. Treten Fragen auf, sollte sich das Rechtskomitee an das Zweigbüro wenden.”

Abs. 17: “Falls der Beschuldigte damit droht, gerichtlich gegen die Ältesten vorzugehen, solle die Ältesten das Verfahren aussetzen und unverzüglich im Zweigbüro anrufen.”

Abs. 18: “Wendet sich ein Medienvertreter oder ein anwalt, der den Beschuldigten vertritt, an die Ältesten, sollten sie weder irgendwelche Informationen über den Fall weitergeben noch bestätigen, dass ein Rechtskomitee besteht…. Dann sollten sie unverzüglich im Zweigbüro anrufen.”

Abs. 19: Falls Behörden um vertrauliche Aufzeichnungen der Versammlung bitten oder um die Bestätigung vertraulicher Versammlungsangelegenheiten, sollten die Ältesten sofort im Zweigbüro anrufen.”

Damit steht fest:
Die Ältesten, die mir geschrieben haben in meinem Fall, es gäbe außer der Verkündigerkarte keine Aufzeichnungen, haben gelogen. Einen Einblick in meine Verkündigerkarteikarte verweigert man mir. Da auch bei Verlassen der Gemeinschaft das Rechtskomitee zusammentritt und vertrauliche Aufzeichnungen anfertigt, bestehen also “geheime Akten”, genau wie Raymund Franz geschrieben hat. Er schreibt, dass Brooklyn Kopien erhält und es ein Riesenarchiv gibt mit Aufzeichnungen über ehemalige Zeugen Jehovas aus der ganzen Welt.

Vor dem Hintergrund der Anweisungen an die Ältestenschaften “vertrauliche Unterlagen” anzufertigen und zu archivieren, bekommt diese Praxis Brisanz, was den Datenschutz angeht und das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen.

Es sieht so aus, als käme hier im neuen Jahr noch viel Arbeit auf uns zu.

Erstellt am Samstag 25. Dezember 2010
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Hütet die Herde Gottes – das neue Gebt-acht-Buch

Zunächst ein Vorwort:

“Das Buch ist Eigentum der Versammlung. …Weder das Buch noch Teile davon dürfen kopiert oder in elektronischer Form gespeichert werden.”

Netter Versuch!
Bereits beim Gebt-acht-Buch hat das Gericht festgestellt, dass das Zitatsrecht unbenommen bleibt. Zitieren kann man aber nur aus einem Buch, wenn der Inhalt bekannt ist. Ich mache vom Zitatsrecht Gebrauch!

Nun zum Inhalt:
Porneía Kapitel 5 S. 59 ff

“6. Selbstbefriedigung ist nicht Porneía.

Das ist ja mal völlig neues Licht. Wird im 5. Absatz noch betont, dass eine unsittliche Handlung dann stattfindet, wenn eine andere Person (männlich oder weiblich) oder ein Tier am Sex beteiligt ist, es einen Unterschied gibt zwischen dem flüchtigen Berühren der Genitalien und der absichtlichen Reizung – nicht miteinander Verheirateter!!! Und hört,hört: Oral- und Analverkehr – nicht miteinander verheirateter sind Proneía! Auf Eheleute trifft das jetzt offensichtlich nicht mehr zu!!!! Wohlgemerkt, auch für die eigene Stimulation gilt das jetzt nicht mehr.

Wenn ich mir vorstelle wieviele, insbesondere junge Männer schlaflose Nächte hatten, weil sie befürchteten eine Todsünde begangen zu haben, wie viele von jenen sich das Leben nahmen wegen ihrer Gewissensbisse und wie sehr einige Älteste damit beschäftigt waren junge Männer auszuhorchen (und auch junge Mädchen), dann weiß ich nicht, was überwiegt: die Freude darüber, dass damit jetzt Schluss ist, oder die Trauer für all jene die bisher Opfer solcher Ältesten und Eltern geworden sind, die über das Thema “Hände über der Bettdecke” sorgsam gewacht haben.

Bei einer Vergewaltigung gilt übrigens auch nicht mehr das Gebot, sich gewehrt haben zu müssen. Man weicht aus auf den Zeitfaktor, nämlich, wieviel Zeit verstrichen ist zwischen der Vergewaltigung und der Meldung bei den Ältesten.

Untersucht wird das ganze übrigens nur noch, um entscheiden zu können, ob jemand nach biblischen Gesichtspunkten wieder heiraten darf. Was muss passiert sein, damit man zu so merkwürdigen Anweisungen gegenüber der Ältestenschaft kommt? Haben sich zu viele Älteste beschwert, dass in ihrem Sexualleben herumgestöbert wird oder waren diese Themen zu oft Gegenstand der Besprechungen der Leitenden Körperschaft. Haben die Greise keine Lust mehr sich ständig mit den Problemen der sexuell aktiven Brüder und Schwestern auseinandersetzen zu müssen?

Dieses Buch ist jedenfalls ein Angriff auf die Lachmuskeln. Wer mal bei den Zeugen Jehovas war, kommt garantiert auf seine Kosten.

Erstellt am Mittwoch 22. Dezember 2010
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