Die Kontrolle ehemaliger Zeugen Jehovas
Das neue Ältestenbuch Hütet die Herde Gottes gibt uns auch Einblick in die Kontrolle über ehemalige Zeugen Jehovas.
So gehören zu den Aufgaben des Sekretärs:
S. 19: – “Er verwahrt zugeklebte Umschläge mit vertraulichen Unterlagen über Disziplinarverfahren, einschließlich der Berichte der Rechtskomitees. Informationen über jemand, der des Kindesmissbrauchs beschuldigt wroden ist, sollten unter den vertraulichen Versammlungsunterlagen auf Dauer abgelegt werden und mit “Nicht vernichten” gekennzeichnet werden.” – “Wenn ein Verkündiger in eine andere Versammlung wechselt, sendet der Sekretär umgehend die Verkündigerberichtskarte der Versammlung und ein vom Versammlungsdienstkomitee unterschriebenes Einführungsschreiben an die neue Versammlung,”…
Der Dienstaufseher:
S. 21 – “einmal im Jahr geht er die Gebietsunterlagen durch und fertigt eine Liste von Namen und Adressen von Personen an, bei denen es nicht ratsam ist, vorzusprechen.”
S. 42 Gemeinschaftsentzug – Verlassen der Gemeinschaft – Zweigbüro informieren:
“unverzüglich – unterrichten
und dabei auf alle Einzelheiten eingehen; dazu zählen das Vergehen, die Namen aller Beteiligten, welcher Rat gegeben wurde und wie die Ältesten von der Missetat erfuhren.”
S. 112 abs. 5:
“Ein Bericht über das Verlassen der Gemeinschaft wird unverzüglich an das Zweigbüro gesandt. Hierzu sollen die entsprechnden Forumulare verwendet werden.”
S.115 Abs. 2 Verkündigerkarte nicht mitschicken, aber…
“doch sollte man den Ältesten der neuen Versammlung in einem kurzen Brief seine Adresse mitteilen und dass er ausgeschlossen ist oder die Gemeinschaft verlassen hat….Ist den Ältesten aber etwas bekannt, weshalb der Betreffende für jährliche Besuche nicht infrage kommt, oder die Ältesten der neuen Versammlung aus einem bestimmten Grund besonders vorsichtig sein müssen, kann das im Brief erklärt werden.”
S. 116 Abs. 6 Umgang mit Ausgeschlossenen und Abtrünnigen
“Gegen ihn würden keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hätte ständig gestige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen oder würde den Gemeinschaftsentzug offen kritisieren.”
Obwohl die Zeugen Jehovas auf Nachfrage behaupten, es gäbe außer der Verkündigerberichtskarte keine Aufzeichnungen über ehemalige Zeugen Jehovas, scheint es ein perfekt funktionierendes Kontrollsystem zu geben, auch zwischen den Versammlungen. Bei Umzug werden die Versammlungen jeweils informiert. So weiß jede Versammlung immer, wo die Ehemaligen wohnen und wen man besser, weil er ein Abtrünniger ist, nicht besucht.
S. 101 Abs. 34
“Nach Abschluss des Falls steckt der Vorstizende notwendige Notizen und Unterlagen, eine detaillierte Zusammenfassung des Falls und die S-77-Formulare in einen Umschlag, der dann verschlossen zu den vertraulichen Versammlungsunterlagen gelegt wird.”
An diesem Thema bleiben wir dran, denn vom Datenschutzbeauftragten der Zeugen Jehovas wird etwas anderes behauptet. Hier sollte jeder ehemalige Zeuge jehovas um akteneinsicht bitten und insbesondere die Einführungsschreiben einsehen und die Aufzeichnungen der Rechtskomitees.
Erstellt am Sonntag 26. Dezember 2010
Unter: Allgemein, Gemeinschaftsentzug, Religionsfreiheit, Sektenausstieg, Zeugen Jehovas | 3 Kommentare »

