Zeugen Jehovas – geschmacklose Kondulenzbriefe

Unlauterer Wettbewerb?

Kirchen kritisieren aufdringliche Missionsbriefe der Zeugen Jehovas

Evangelische und katholische Kirche in Aachen kritisieren Missionsbriefe der Zeugen Jehovas an Angehörige von Verstorbenen. Diese in mehreren Fällen dokumentierten Schreiben an Angehörige, die in Todesanzeigen eine Adresse angegeben hatten, häuften sich, berichteten die Ökumenebeauftragten.

Kirche im Bistum Aachen
Die Anschreiben der Zeugen Jehovas gäben sich zunächst als Kondolenzbriefe aus, verbreiteten dann aber im Weiteren ihre Lehrinhalte, so Herbert Hammans und Armin Drack am Mittwoch. Die Schreiben ähnelten sich in Stil, Sprache und Themen so sehr, dass dahinter eine generelle Strategie der christlichen Sondergemeinschaft vermutet werden dürfe, erklärten die Ökumenbeauftragten. Die Absender stammten nicht nur aus dem Stadtgebiet von Aachen, sondern etwa auch aus Monschau oder sogar aus Frankfurt am Main. Allerdings gebe es gegen diese unerwünschten Postsendungen kaum juristische Handhabe, hieß es.

Die Zeugen Jehovas gehören zu den bekanntesten nichtkirchlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland. Weltweit geben die Zeugen Jehovas die Zahl ihrer Mitglieder für das Jahr 2010 mit 7,5 Millionen an, davon rund 160.000 in Deutschland. Die deutsche Zentrale hat ihren Sitz in Selters im Taunus.

Fundamentalistischen Auslegung biblischer Texte
Ihren Ursprung hat die Bewegung im 19. Jahrhundert, als der Adventistenprediger Charles Taze Russell in den USA einen eigenen Bibelstudienkreis gründete. Unter seinem Nachfolger Joseph Franklin Rutherford (1869-1942) wurden die Zeugen Jehovas ab 1917 zu einer straff geführten Organisation. Die „Leitende Körperschaft“ in Brooklyn versteht sich als „Offenbarungs- und Verbindungskanal Jehovas“, deren Anweisungen und Bibelinterpretationen die Mitglieder weltweit zu folgen haben.

Die Lehre der Wachtturm-Gesellschaft beruht auf einer fundamentalistischen Auslegung biblischer Texte. Kirchliche und staatliche Sektenexperten werfen der umstrittenen Gemeinschaft totalitäre Strukturen vor. Die Zeugen Jehovas sind gegen politische Betätigung und lehnen die Ableistung von Wehrdienst strikt ab.

Quelle: http://www.domradio.de/aktuell/74038/unlauterer-wettbewerb.html

Kommentar:
Auch zu meiner aktiven Zeit als Zeugin Jehovas habe ich es als grenzwertig betrachtet, wenn behinderte oder alte Brüder und Schwestern dem Rat der Gesellschaft folgten und ihren Predigtdienst durch Kodulenzbriefe erledigten. Ich fand es einfach geschmacklos.

Da stirbt ein Mensch. Die Angehörigen trauern, haben ihre ganz eigenen Glaubensüberzeugungen und nun erhalten sie Post von einem völlig fremden Menschen, der weder den Verstorbenen gekannt hat, noch in irgendeiner Beziehung zu den Hinterbliebenen steht. Der Briefeschreiben kann überhaupt nicht beurteilen, ob der Tod von den Hinterbliebenen als Trauma erlebt wird oder als Erlösung, z. B. nach langer Krankheit. Er weiß weder, ob der Tod auf natürliche Weise eintrat oder jemand womöglich nachgeholfen hat. So etwas steht gewöhnlich nicht in Todesanzeigen.

Genausowenig steht dort, ob der Verstorbene und/oder die Hinterbliebenen an Gott glauben oder Atheisten sind. Und nun werden sie in ihrer Trauer um einen Angehörigen belästigt mit den Glaubensüberzeugungen eines wildfremden Menschen! Das löst Empörung aus, nicht nur über den Briefeschreiber, sondern über die Zeugen Jehovas in ihrer Gesamtheit. Zu Recht reagieren die Menschen empört, wenn nicht einmal ihre Trauer respektiert wird.

Erstellt am Freitag 3. Juni 2011
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Zeugen Jehovas – Drücker von Kindheit an – +

In diesem Video stellt + die Zeugen Jehovas Direktvertrieben wie Amway gegenüber. Jede Drückerkolonne wäre froh, wenn die eigenen Leute so gut geschult würden, wie bei den Zeugen Jehovas. Sobald ein Kind Jehova sagen kann lernt es “Zeugnis” zu geben. Kann es lesen, wird es in die Theokratische Predigtdienstschule eingetragen und wöchentlich geschult. Ziel ist es aus ihm einen Bethelmitarbeiter zu machen oder es in fremde Länder als Missionar zu schicken. Auch dafür gibt es eine Schule. Ein selbstbestimmtes Leben gibt es nicht.
Die Kinder lernen, dass es gut ist, sogar für Jehova zu sterben, z. B. durch Verweigerung einer Bluttransfusion.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Zeugen Jehovas – Gehirnwäsche und Gedankenkontrolle – +

+ stellt in diesem Video die Gehirnwäsche der Zeugen Jehovas der von 1984 gegenüber. Abtrünnige, also Leute wie ihn oder mich, darf man nicht reinlassen, nicht mit ihnen reden, nicht ihre Internetseiten ansehen oder ihre Videos. Sonst wird man selbst ausgeschlossen von den Zeugen Jehovas. Eine ganze Armee von Ältesten wacht und kontrolliert über die Zeugen-Schäfchen. 1984 ist dagegen fast noch harmlos.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Blutschuld der Leitenden Körperschaft – Zeugen Jehovas – +

Zweierlei Maß heißt das Kapitel von Raymond Franz “Der Gewisssenskonflikt”. Franz zeigt, dass die Brüder in Mexiko zur zweiten Reserve des Militärs gehören und eine entsprechende Karte bei sich tragen, die der Wachttrumgesellschaft Steuerfreiheit gewährt, die Brüder in Malawi dagegen gezwungen sind keine Parteikarte bei sich zu tragen und dafür abgeschlachtet wurden. Verantwortlich dafür ist eine Entscheidung der Leitenden Körperschaft, angeblich geleitet vom Heiligen Geist Gottes, die ohne mit der Wimper zu zucken über Leben und Tod ihrer Mitglieder weltweit entscheidet.

Werdende Mütter verweigern Bluttransfusionen und sterben unter der Geburt, wie im Mittelalter. Junge Menschen nehmen sich das Leben nach einem Rechtskommiteefall. An den Händen der Leitenden Körperschaft klebt Blut. + hat das in dem folgenden Video zum Ausdruck gebracht.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Zeugen Jehovas – Bezirkskongresse – der jährliche Streß – +

Drei oder vier Tage im Jahr ist Bezirkskongress. Tausende von Zeugen kommen zusammen in einem Stadion, bei knalliger Sonne, Regen und Wind. Egal. Sie sitzen dort mit Kind und Kegel und lauschen der Wachtturm-Elite. Man friert oder schwitzt, langweilt sich; die Beine schlafen ein und für die Kinder sind diese Tage einfach nur grausam. Stillsitzen – tagelang! + hat die Atmosphäre eingefangen. Otto-Normal-Verbraucher hat keine Vorstellung von der jährlichen Tortour.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Zeugen Jehovas und ihre Ausschlusspraktik

Im Wachtturm vom 15. 02.2011 fordert die Sekte ihre Anhänger erneut auf jeden Kontakt mit ehemaligen Zeugen zu vermeiden, S. 31 Abs 14 ff

http://goo.gl/sUHTU

Um die Versammlung vor schlechten Einfluss durch Ausgeschlossene zu schützen (Abs. 14) muss der Kontakt mit Ausgeschlossenen oder jenen, die die Gemeinschaft verlassen haben, vermieden werden. (Abs. 15). Was Außenstehenden herzlos vorkommt (und jetzt kommt das Perfide) ist in Wirklichkeit die wahre Liebe (Abs. 19)

Tiefstes Mittelalter zeigt sich hier. Die Regierungen sind aufgefordert, diese Tatsachen endlich zur Kenntnis zu nehmen.

Erstellt am Mittwoch 26. Januar 2011
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Nein zu Zeugen Jehovas – Stuttgarter Nachrichten

Stuttgart – Mit ihren Zeitschriften “Wachturm” und “Erwachet” missionieren die Zeugen Jehovas in Wohngebieten und Fußgängerzonen. Die Politik im Land konnten sie bisher aber nicht von sich überzeugen.

Die Zeugen Jehovas werden in Baden-Württemberg bis auf weiteres nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Die CDU-FDP-Landesregierung in Stuttgart hat, wie unsere Zeitung am Mittwoch erfuhr, inzwischen definitiv entschieden, der umstrittenen Glaubensgemeinschaft die geforderte staatliche Anerkennung zu verweigern. “Das Kabinett hat beschlossen, den Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Körperschaftsrechte abzulehnen”, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. “Wir sind im Moment dabei, den Ablehnungsbescheid in enger Abstimmung mit dem Justizministerium zu erarbeiten, und werden diesen anschließend den Zeugen Jehovas zustellen.”

Der entsprechende Kabinettsbeschluss datiert vom 20. Dezember, ist bisher aber nicht öffentlich geworden.

Es wird erwartet, dass die Glaubensgemeinschaft, die in Baden-Württemberg nach eigenen Angaben 28000 Mitglieder hat, gegen den Bescheid vorgehen wird. Das letzte Wort dürfte dann der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim haben. Die Landesregierung begründet ihre Ablehnung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. Zeugen Jehovas stehen dem Staat bekanntlich skeptisch bis ablehnend gegenüber, sie sollen daher nicht an Wahlen teilnehmen. Des weiteren sollen selbst Familienangehörige mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen, wodurch das Land laut einem Gutachten des Justizministeriums “das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe” sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen “Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher”.

Ist die Glaubensgemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hätte für die Zeugen Jehovas den Vorteil, dass sie weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen müssten. Zudem unterlägen sie dann teilweise nicht mehr der staatlichen Kontrolle, könnten selbst eine Kirchensteuer erheben und hätten wie die Evangelische und Katholische Kirche das Recht, in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sitzen.

Der zu erwartende Rechtsstreit in Baden-Württemberg dürfte bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen. 12 der 16 Bundesländer haben die Zeugen Jehovas auf deren Wunsch hin inzwischen rechtlich aufgewertet, weil sie trotz Bedenken keine andere Möglichkeit sahen. Baden-Württembergs Kultusministerium wollte sich dem eigentlich anschließen, stieß aber im Parlament auf breiten Widerstand. Auch Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen verweigern bislang eine Anerkennung.

Jene Länder, die kapitulierten, verwiesen vor allem auf ein angeblich wegweisendes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichtes, das den Zeugen Jehovas im Jahr 2006 nach fast 15-jährigem Rechtsstreit den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannte. Nach Ansicht der Landesregierung in Stuttgart haben die Berliner Richter aber nur unzureichend das Innenleben der Gemeinschaft ausgeleuchtet. Sie verzichteten zum Beispiel darauf, Aussteiger zu befragen. Das Justizministerium in Stuttgart hat dies hingegen bei der Erstellung seines Gutachtens getan.

Sollte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zu einem anderen Urteil als die Kollegen in Berlin kommen, würde den Zeugen Jehovas ihr Status vermutlich in den meisten Bundesländern wieder entzogen. Bis zu einem Urteil werden allerdings voraussichtlich wieder Jahre vergehen.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.glaubensgemeinschaft-nein-zu-zeugen-jehovas.b1fce91b-7ae0-4daa-bfd3-068898f1c011.html

Erstellt am Donnerstag 20. Januar 2011
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Ich wurde mit dem sozialen Tod bestraft

Manchmal spricht Barbara Kohout noch von „uns Zeugen Jehovas“. Obwohl sie ausgestiegen ist, oder genauer, ausgeschlossen wurde aus der Wachturm-Gesellschaft. Dennoch: Das „Wir“, die Gemeinschaft, war 60 Jahre lang ihr Lebensinhalt. „Da schaltet man nicht so einfach um“, sagt sie.

Seit knapp zwei Jahren beschäftigt sich die 72-Jährige sehr kritisch mit der Lehre, die sie jahrelang selbst lebte und verbreitete. Auslöser war ihr Sohn, der nach einer gescheiterten Ehe eine neue Frau fand und die Gemeinschaft verließ. „Scheidungen sind bei den Zeugen zwar möglich, man darf danach aber keinen neuen Partner mehr haben“, sagt Kohout. Weil ihr Sohn den Zeugen Jehovas den Rücken gekehrt hatte, hätte Barbara Kohout den Kontakt zu ihm abbrechen müssen. Eine Regel, die sie ebenso wenig verstand, wie die, warum ein Mensch zeitlebens alleine leben sollte. Barbara Kohout begann zu hinterfragen. Damit begann der Zweifel an dem, was noch kurz zuvor Überzeugung gewesen war.

Mit zehn Jahren kam Barbara Kohout aus Jugoslawien nach Deutschland. „Wir hatten das Gefühl, hier nicht erwünscht zu sein. Eines Tages stand ein Zeuge Jehovas vor der Tür. Er war nett zu uns. Da schlossen wir uns ihnen an.“ Die Religion, sagt die heute 72-Jährige, spielte von da an die wichtigste Rolle in ihrem Leben. Sie wurde Vollzeit-Predigerin, später mit ihrem Mann Sonderbeauftragte der Wachturm-Gesellschaft. „Auch nach der Geburt unserer drei Kinder trafen wir Entscheidungen über Beruf und Lebensmittelpunkt immer im Sinne der Wachturm-Organisation.“

Vielleicht wären Barbara Kohout und ihr Mann von selbst nie ausgestiegen. „Ich habe das alles ja ehrlich geglaubt.“ Doch es gab Fragen, auf die sie Antworten suchte. „Ich sagte: Gebt mir den Beweis, dass die Gemeinschaft von Gottes Geist geleitet wird.“ Diesen Beweis habe sie nie bekommen. Bei den Ältesten der Wachturm-Organisation aber machte sie sich mit diesen Fragen „verdächtig“. Zwei Älteste besuchten sie, „um unsere Gesinnung zu prüfen“. Dann kam der Ausschluss.

Barbara Kohout fiel „in ein tiefes, schwarzes Loch“. Ihre Geschwister und ihre Mutter, die ebenfalls bei den Zeugen Jehovas sind, brachen den Kontakt ab, ebenso Freunde, die sie und ihr Mann in der Gemeinschaft kennen gelernt hatten. „Manche wechselten sogar die Straßenseite, wenn sie mich sahen.“

Die 72-Jährige fühlte sich nicht nur ihres Glaubens, sondern auch all ihrer sozialen Kontakte beraubt. „Ich wurde mit dem sozialen Tod bestraft.“ Helfen konnten ihr in dieser Zeit nur die Gespräche mit ihrer Tochter. „Sie ist vor 15 Jahren ausgestiegen und macht eine Umschulung zur Psychotherapeutin.“ Inzwischen geht es Barbara Kohout besser. Sie hat Bücher geschrieben, um das Erlebte zu verarbeiten. Und sie hat begonnen, sich mit anderen Aussteigern auszutauschen. In Augsburg hat sie eine Selbsthilfegruppe gegründet. Sie will aufklären über die Methoden der Zeugen Jehovas, die Kohouts Ansicht nach bewusst Menschen in Krisensituationen ansprechen. „Aus einer solchen Lage heraus entscheidet man sich nicht mit dem Verstand, sondern mit dem Gefühl für den Beitritt zur Gemeinschaft.“ Dass dahinter „psychische Manipulation“ stehe, absolute Abschottung nach außen, das bemerke man erst viel zu spät.

Wer möchte, darf anonym bleiben

In ihrer Selbsthilfegruppe möchte sie Betroffenen die Chance geben, sich auszutauschen, ohne Angst zu haben. Wer nicht möchte, muss seinen Namen nicht nennen. Das Angebot richtet sich nicht nur an (ehemalige) Zeugen Jehovas. „Wer bei einer anderen Gruppierung oder Glaubensgemeinschaft war und das Gefühl hat, dass es ihm so geht wie mir, ist willkommen.“

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/

Erstellt am Mittwoch 19. Januar 2011
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Rentenversicherung für Zeugen Jehovas – Nachversicherung

Am 10.02.2007 hatte ich mich an die Rentenversicherung gewandt, weil viele ehemalige Zeugen Jehovas nicht nachversichert wurden, wenn sie aus dem Dienst ausschieden. Aus aktuellem anlaß hier noch einmal die Antwort der Rentenversicherung vom 07.03.2007 unter dem Az. 3020-22761/2148 323-008/20.31

Dort heißt es:

” Mitglieder geistlicher Genossenschaften und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften unterliegen während ihres Dienstes für die Gemeinschaft nach § 1 Satz 1 Nr. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Die geistlichen Genossenschaften und ähnlichen Gemeinschaften haben jedoch die Möglichkeit, beim zuständigen Kultusministerium des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SGB VI die Versicherungsfreiheit ihrer Mitglieder in der Rentenversicherung zu erwirken. Hierfür müssen die Gemeinschaften ihren Mitlgiedern eine nach den Regeln der Gemeinschaft übliche Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im alter gewährleisten und gegenüber dem Ministerium nachweisen, dass die ERfüllung der Gewährleistung gesichert ist. Das Kultusministerium überprüft das Vorleigen der Voraussetzungen und erteilt den Gewährleistungsbescheid. Die betroffenen Gemeinschaftsmitglieder sind dann von der Rentenversicherung frei.

Von dieser Möglichkeit hat die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Der zeugen jehovas e. V. mit Sitz in Selters im Taunus, Gebrauch gemacht und vom Hessischen Kultusministerium einen entsprechenden Gewährleistungsbescheid erhalten. Damit sind die Gast- und Bethelmitglieder (in Selters), Sonderpionierprediger und reisenden aufseher sowie die sie begleitenden Ehefrauen in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Beim unversorgten Ausscheiden aus den Diensten für die Gemeinschaft sind die Betreffenden in der Rentenversicherung nachzuversichern (§ 8 Abs. 2 SGB VI).

…weiter…
An der rechtlichen Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinschaft unter Eid versichern, dass sie “zu keinem Zeitpunkt während oder nach ihres Betheldienstes Ansprüche auf Sozialversichrung stellen werden”. Eine solche Erklärung ginge aus rechtlicher Sicht ins Leere, da die Nachversichrung als gesetzliche Folge eines unversorgten Ausscheidens eines versicherungsfrei tätigen Mitarbeiters aus den diensten für die Gemeinschaft (seit 1973) nicht antragsabhängig sind.”

Erstellt am Montag 3. Januar 2011
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01.01.11 – was für ein Datum!

Liest sich dieses Datum nicht einfach toll? Es ist wie ein neuer Start. Ein Start in ein neues Jahr, in ein neues Jahrzehnt, womöglich in ein neues Leben? Ein Leben nach der Sekte?

Dieses Datum lädt einfach ein einen Schlusstrich zu ziehen, den ganzen Zeugen-Müll hinter sich zu lassen, Ballast abzuwerfen und endlich ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ohne die ständige Angst vor Harmagedon.

Ich wünsche euch allen, dass es euch gelingt, das Leben zu führen, dass ihr führen möchtet.

Eure
Ricarda

Erstellt am Samstag 1. Januar 2011
Unter: Allgemein, Gemeinschaftsentzug, Kindheit, Religionsfreiheit, Sektenausstieg, Zeugen Jehovas | Keine Kommentare »