rororo-Verlag bleibt standhaft!

Heute, am Freitag den 15. Juni 2018, fand der Prozess
der Zeugen Jehovas gegen den Rowoldt Verlag statt
vor der Pressekammer Hamburg.

Richterin Simone Käfer bemühte sich
(das macht sie immer so) die Parteien
zu einem Vergleich zu bewegen.
Der hätte in diesem Fall etwa so ausgesehen:

Der Verlag ändert bei der Neuauflage die strittigen Passagen und die Zeugen tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Glücklicherweise hat Misha Verollet alias Misha Anouk
nicht nur einen wirklich guten Verlag an seiner Seite,
sondern auch einen guten Anwalt !
                                Die verraten ihren Autor nicht.

Auf die Nachfrage der Vorsitzenden, warum sich der Verlag nicht vergleichen will,
bekam sie ungefähr die Antwort:
„Das würden wir insbesondere einem Aussteiger nicht antun.
Wenn wir von einem Gericht dazu verurteilt würden läge der Fall anders,
aber von uns aus haben wir keine Veranlassung dazu.
Wir haben Respekt vor dem Text des Autors.“

Dann wollte die Vorsitzende von RA Armin Pickl wissen, ob er sich denn verglichen hätte. Na klar, hätte er das, gab er leise zu.  – Er hat ja auch die schlechteren Karten !

Ohne jetzt auf alle Erörterungen des Gerichts einzugehen
und alle richterlichen Hinweise zu würdigen
(wir gehen jetzt auf das schriftliche Verfahren zu – es geht also weiter),
gehe ich mit einem kleinen Erfolg nach Hause.

Die Vorsitzende erklärte Pickl, der BGH habe festgestellt,
dass eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts sich nicht
auf Grundrechte berufen könne.
Für diese juristische Person gelte ein anderer, eingeschränkter Maßstab.

Warum ist das ein Erfolg ?

Pickl trägt immer noch etwas merkwürdig vor.
Er ist um den Ruf der Zeugen-Jehovas besorgt,
vergisst dabei aber, dass z. B. nur ein Mensch sich beleidigt fühlen kann,
eine juristische Person dagegen nicht.

Irgendwann realisieren wohl auch die Zeugen,
dass mit den Körperschaftsrechten nicht nur Rechte,
sondern auch Pflichten verbunden sind.

Spannend wird das übrigens jetzt nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist
und alle das Recht haben schriftlich Auskunft zu erhalten, ob und welche Daten
die Zeugen über sie erfasst haben, wie sie gespeichert und verarbeitet und
an wen sie weitergegeben werden.
Da eröffnen sich Abtrünnigen noch einmal ganz neue Welten !
.                                                                                                                           Ricarda

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Über Ricarda

Ich war 15 jahre lang eine Zeugin Jehovas und helfe seit 2004 Zeugen Jehovas beim Ausstieg und der Verarbeitung ihrer Sektenzugehörigkeit. Daneben beantworte ich gern alle Fragen rund um die zeugen jehovas, helfe Menschen, die sich von Zeugen Jehovas belästigt fühlen und solchen Personen, deren Angehörige bei den Zeugen sind oder Gefahr laufen in die Sekte zu geraten.
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Eine Antwort zu rororo-Verlag bleibt standhaft!

  1. JAN-KO HAB-JAN sagt:

    …(…)…was is’n da los? Kennt sich jemand nicht mehr aus mit’m JAH-WE?

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