Urteil zum geheimen Ältestenbuch

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Immer wieder verklagen
die Zeugen Jehovas Menschen
und juristische Personen und
versuchen mit allerlei Tricks
zu verhindern, dass Interna
nach außen dringen.

Vorn mit dabei Rechtsanwalt Armin Pikl. Im Rahmen meiner Ausstiegs-Arbeit seit 2004 ist es unvermeidbar, dass wir uns immer mal wieder über den Weg laufen, ich seine Schriftsätze als Kopie erhalte und um meine Meinung dazu gebeten werde oder ich mir Gerichtsverfahren ansehe und dabei auf Ungereimtheiten stoße.

Ein Meilenstein dabei ist das Urteil 2/6 O 304/04 des Landgericht Frankfurt am Main.

Worum ging es dabei ?

Egon Glöckel hatte auf seiner Homepage im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit
unter der Adresse Zeugen-Jehovas.info/Schwarzbuch/000.html
das Buch Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde
zum Herunterladen veröffentlicht.
Mir wurde das übrigens damals von mehreren Aussteigern anonym zugeschickt,
d. h. ich konnte die E-Mail-Adresse nicht zurück verfolgen.

Das Buch und sein Nachfolger Hütet die Herde Gottes ist übrigens
inzwischen durch Älteste, die ausgestiegen sind und/oder Kindern,
die das Buch im Nachlass des verstorbenen Vaters fanden und nicht
der Versammlung übergaben so verbreitet, dass Pikls Versuch
die Verbreitung zu unterbinden so wirkt, als wolle er mit seiner Faust
eine Lawine aufhalten, die zu Tal stürzt.

Ich kenne jene, die die Bücher verbreitet haben bis heute nicht
und kann nur Schlüsse ziehen aufgrund von Telefonaten
mit Aussteigern und deren Angehörigen.
Eine Frau sagte einmal:
„Die sollen sich nicht einbilden, dass wir sie in Vatis Wohnung lassen !
Vatis Bücher sind Beweismaterial. Das kriegen die nicht in die Finger.“

Und Vati war natürlich Ältester bis zu seinem Tod und als junge Mann im Bethel
und später Pionier. Wenn die Zeugen die umfangreiche Sammlung in Besitz nehmen wollten, müssten sie auf Herausgabe klagen.  –   Von so einem Prozess ist mir bisher
nichts bekannt.
Erfahren habe ich aber, dass Exemplare des Gebt acht Buches in Antiquariaten aufgetaucht sind und es soll einen Internethandel geben, der mit Zeugen-Literatur handelt, auch mit den verbotenen Büchern.

Zurück zum Urteil, mit dem gern argumentiert wird, in dem Sinne, dass
die Verbreitung verboten ist.
Die entscheidende Textpassage wird nämlich gern unterschlagen.
Sie lautet:

Abgesehen einmal davon, dass ich die Rechtsauffassung des Landgericht Frankfurt
nicht teile,  zur Begründung komme ich noch,  wird hier ausdrücklich betont, dass
das Zitatsrecht von diesem Urteil eben gerade nicht berührt wird.
aus einem Buch zitieren kann ich aber nur, wenn ich es vorliegen habe,
und zwar vollständig.

Ich will es mal an einem Beispiel verdeutlichen,
auch wenn dieses vielleicht nach Meinung einiger hinken mag.
Man stelle sich vor ein Terrorist stellt eine Anleitung zum Bau einer Bombe ins Netz.
Er ist Urheber dieser Anleitung. Das ist unbestritten.
Jetzt lädt sich jemand die Anleitung herunter und übergibt sie den Behörden,
dem Staatsschutz beispielsweise. Der Verfasser pocht auf seinem Urheberrecht
und ein Gericht befindet, der Anzeigende hätte die Anleitung nur zitats-weise
den Behörden übergeben dürfen.
Macht doch keinen Sinn,  oder ?

Wenn man das Gebt acht Buch und seinen Nachfolger
für nicht mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung hält,
kann man doch nur das gesamte Buch den Behörden übergeben.

Fazit:  Man darf das Buch besitzen und daraus zitieren.

Einen anderen Schluss lässt dieses Urteil aus dem Jahr 2004 für mich nicht zu.

Ich werde in einem weiteren Teil aus dem Buch zitieren,
weil meine Rechte verletzt worden sind und ich zu dem Ergebnis gekommen bin,
dass die WTG gelogen hat.
Mehr dazu in einem nächsten Artikel.
.                                                       Ricarda

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Über Ricarda

Ich war 15 jahre lang eine Zeugin Jehovas und helfe seit 2004 Zeugen Jehovas beim Ausstieg und der Verarbeitung ihrer Sektenzugehörigkeit. Daneben beantworte ich gern alle Fragen rund um die zeugen jehovas, helfe Menschen, die sich von Zeugen Jehovas belästigt fühlen und solchen Personen, deren Angehörige bei den Zeugen sind oder Gefahr laufen in die Sekte zu geraten.
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1 Antwort zu Urteil zum geheimen Ältestenbuch

  1. René sagt:

    Sehr geehrte Ricarda, ich selbst bin kein Zeuge Jehova, aber meine Muttter und ihr Mann (Ältester) sind bei den Zeugen Jehovas. Man hat versucht eine für mich beschämende Lage versucht auszunutzen, um mich in diese ,,Religion“ zu zwingen. Da ich überhaupt keine Interesse habe zu den Zeugen Jehovas zu gehen und deren Glauben zu teilen, Werde ich ständig von deren Lakaien Beobachtet und auch mein Leben fühlt sich Fremdbestimmt an. Brife, Untersuchungsergebnisse aber auch Termine bei Behörden sind aus irgendeinem Grund nicht mehr vorhanden u.s.w., aber auch Arztbesuche werden immer mergmerkwürdiger. Wie kann ich mich wehren und vorallem auch meinen Sohn schützen?

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