Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz – Bildzeitung – etwas dünn

Land: Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz
Mittwoch, 16. Februar 2011, 14:50 Uhr
Stuttgart (dpa/lsw) – Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem «Leib und Leben» von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Die Landesregierung hatte sich mit der umstrittenen Glaubensgemeinschaft beschäftigt, weil die als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den christlichen Kirchen gleichgestellt werden wollte. Das lehnt das Land ab.

Quelle: www.bild.de

Immerhin: die Bildzeitung hat der Würde von Ex-Zeugen ein paar Zeilen gewidmet. Mal sehen, ob wir das noch toppen können.

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Über Ricarda

Ich war 15 jahre lang eine Zeugin Jehovas und helfe seit 2004 Zeugen Jehovas beim Ausstieg und der Verarbeitung ihrer Sektenzugehörigkeit. Daneben beantworte ich gern alle Fragen rund um die zeugen jehovas, helfe Menschen, die sich von Zeugen Jehovas belästigt fühlen und solchen Personen, deren Angehörige bei den Zeugen sind oder Gefahr laufen in die Sekte zu geraten.
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