Gott – eine Erfindung – die Sonne
Erstellt am Montag 22. August 2011
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Erstellt am Montag 22. August 2011
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Auch Hape Kerkeling wird ja von Ursula Caberta angegriffen. Vielleicht hätte sie vorher einfach mal dieses Video ansehen sollen!
Erstellt am Freitag 12. August 2011
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Zu allen Zeiten hat es Menschen gegeben, die sich ihrer Spiritualität bewusst waren und immer waren es die etablierten religiösen und staatlichen Instrumente, die diese verfolgt haben.
Heute hat sich Fliege zu den Vorwürfen von Caberta geäußert und was passiert promt? Caberta bekommt Schützenhilfe von der Kirche. Wer Esoterik treibt darf kein evangelischer Pastor sein!
Wie wenig kennen die Kirchen eigentlich die Bibel? Hat nicht Jesus, auf den sie sich berufen, Dämonen ausgetrieben, Hände aufgelegt und geheilt? Und hat er nicht seine Nachfolger aufgefordert genau dasselbe zu tun? Die Kirchen haben es verlernt, was Jesus getan hat. Sie sind keine Heiler mehr.
Im Mittelalter wurden die Kräuterfrauen als Hexen verbrannt. Von den Kirchen. Gehen wir jetzt mit Ursula Caberta auf eine neue Inquisition zu? Wer stoppt diese Frau?
Erstellt am Donnerstag 11. August 2011
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Ursula Caberta hat mal wieder zugeschlagen. Nachdem man die Arbeitsgruppe Scientologie aufgelöst und in die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes gelegt hat, stürzt sich Caberta nun auf die Esoterik-Szene.
Seit Jahren beanstande ich, dass diese Frau sich Sektenbeauftragte nennen darf. Ihre Obssesion hat schon zu Zeiten der Arbeitsgruppe Scientologie unnötig Geld gekostet. Von einem Sektenbeauftragten sollte man erwarten dürfen, dass er ein Grundverständnis für religiöse Fragen, das Bedürfnis nach Spiritualität oder Fragen religiöser Texte hat. Das alles bringt Caberta nicht mit. Angesiedelt bei der Behörde für Inneres sieht Caberta die Welt durch die Verfassungsschutzbrille.
Ich fordere schon lange, den Sektenbeauftragten der Stadt Hamburg bei der Behörde für Familie anzusiedeln. Inhaltlich sollte die Betreuung von Aussteigern, Jugendlichen, Familienmitgliedern von Sektenangehörigen stehen und die Aufklärung an Schulen. Wer aus einer Sekte aussteigt, hat Fragen wie: “Liebt Gott mich dann nicht mehr? Verwirft mich Jesus? Muss ich Angst vor dem Tod und dem Jüngsten Gericht haben? Werden meine Gebete noch erhört, wenn ich die Sekte verlasse? Usw.” Für all diese Fragen war Frau Caberta noch nie ein kompetenter Gesprächspartner.
Ich werfe Frau Caberta aber auch ganz konkretes Versagen in ihrem Amt vor. Sie wurde von mir mit Unterlagen über sexuelle Fälle von Missbrauch bei den Zeugen Jehovas und mit dem geheimen Gebt-acht-Buch versorgt. Trotz mehrfacher Nachfrage, auch bei ihrem Vorgesetzten, erfolgte keine Reaktion, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So stelle ich mir eine verantwortungsvolle Arbeit der Sektenbeauftragten der Stadt Hamburg nicht vor!
Mit ihrem neuen Vorpreschen löst Caberta nun eine längst überfällige Diskussion um ihre Person aus.
Wenn Frau Caberta meint, Fliege dürfe kein Weihwasser verkaufen, warum dürfen es dann die Kirchen? Wenn Fliege dem Wasser keine Hand auflegen darf, um es zu segnen, warum dürfen dann Bachblüten verkauft werden, warum dürfen Pastoren und Priester überhaupt segnen? Wenn Nena nicht zu Spiritualität aufrufen darf, warum verbietet Frau Caberta nicht Religiösität und Spiritualität insgesamt? Will sie die etablierten Kirchen stärken, weil denen die Schäfchen davon laufen? Oder will sie die Religionsfreiheit abschaffen? Dann wäre ihr Vormarsch ein Angriff auf unsere Grundrechte.
Ich finde, hier ist dringender Klärungsbedarf. Was will Caberta eigentlich? Sind ihre Methoden geeignet oder contraproduktiv? Und warum muss der Steuerzahler ihre Obssesion finanzieren?
Ich bin gespannt, wie die Hamburger reagieren werden.
Erstellt am Mittwoch 10. August 2011
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Von Marcus Schuster
Bremen. Die Bremer Bürgerschaft hat die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts abgelehnt. Die FDP hatte den Antrag in das Landesparlament eingebracht – aber nur, um derartige Anerkennungen von Religionsgemeinschaften in “ein Verfahren beim Senat umzuwandeln”, so Magnus Buhlert.
“Eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts wollen auch wir nicht”, betonte der FDP-Abgeordnete. Eben jener zweite Antrag, eine Gesetzesänderung des Verfahrens, wurde von der Mehrheit in der Bürgerschaft ebenfalls abgelehnt.
Zahlreiche Abgeordnete äußerten sich vor der Abstimmung zu den, wie sie einstimmig betonten, intensiven Erörterungen in ihren jeweiligen Fraktionen. Insa Peters-Rehwinkel (SPD) hob den Aufwand hervor, mit dem man sich mit den Zeugen Jehovas auseinandergesetzt habe. Neben einer Anhörung von Vertretern der Religionsgemeinschaft habe man sich mit einer Stellungnahme des baden-württembergischen Justizministeriums beschäftigt. Ein Vertreter, der extra dafür in Bremen gehört wurde, empfahl, dem Antrag nicht stattzugeben.
“Das sind Grundrechtsverletzungen”
Als Gründe für Bedenken nannte Insa Peters-Rehwinkel unter anderem, dass die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen in medizinischen Notfällen ablehnten. “Das sind Grundrechtsverletzungen, die Leib und Leben gefährden” – besonders bei Kindern. Ein weiterer Punkt war die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern der Religionsgemeinschaft, die etwa durch Züchtigungen beeinträchtigt werde. Dennoch gehe es hier nicht um ein Verbot der Gemeinschaft, betonte Insa Peters-Rehwinkel, sondern um die Frage, warum man diese besser nicht mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausstatte.
Eine freie Willensentscheidung in der Gruppe könne angezweifelt werden. Sibylle Winther (CDU) machte dies fest am Umgang mit Abtrünnigen: Aussteiger würden gemieden. “Ich finde das unsäglich, wie da Familien und Ehen auseinandergerissen werden.” Zur Ablehnung in ihrer Fraktion sagte Winther: “Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht.”
Zweifel an der Rechtstreue
Bei der Anhörung der Zeugen Jehovas hätten sich einfach Zweifel an deren Rechtstreue ergeben, befand Horst Frehe von den Grünen. Er erteilte deren Vorwurf, man wolle sie stets nur verbieten, eine Absage. “Unsere Gerichte entscheiden immer im Einzelfall, etwa bei einem Sorgerechtsentzug.”
Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen und kam zu dem Schluss: “Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.”
Kommentar:
Glückwunsch an die Bremer Bürgerschaft zu dieser Entscheidung! Es wird immer deutlicher, dass man es sich in Berlin zu leicht gemacht hat. Aussteiger nicht anzuhören war ein wesentliches Defizit im Berliner Anerkennungsverfahren. Bleibt zu hoffen, dass jetzt nachgebessert wird und den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte insgesamt aberkannt werden. Nicht nur Aussteiger sollten empört sein. Auch ganz unbeteiligte Bürger sollten sich hier einbringen, insbesondere aus den Bereichen Lehrer und Erzieher.
Erstellt am Samstag 14. Mai 2011
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In diesem Video stellt + die Zeugen Jehovas Direktvertrieben wie Amway gegenüber. Jede Drückerkolonne wäre froh, wenn die eigenen Leute so gut geschult würden, wie bei den Zeugen Jehovas. Sobald ein Kind Jehova sagen kann lernt es “Zeugnis” zu geben. Kann es lesen, wird es in die Theokratische Predigtdienstschule eingetragen und wöchentlich geschult. Ziel ist es aus ihm einen Bethelmitarbeiter zu machen oder es in fremde Länder als Missionar zu schicken. Auch dafür gibt es eine Schule. Ein selbstbestimmtes Leben gibt es nicht.
Die Kinder lernen, dass es gut ist, sogar für Jehova zu sterben, z. B. durch Verweigerung einer Bluttransfusion.
Erstellt am Montag 25. April 2011
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+ stellt in diesem Video die Gehirnwäsche der Zeugen Jehovas der von 1984 gegenüber. Abtrünnige, also Leute wie ihn oder mich, darf man nicht reinlassen, nicht mit ihnen reden, nicht ihre Internetseiten ansehen oder ihre Videos. Sonst wird man selbst ausgeschlossen von den Zeugen Jehovas. Eine ganze Armee von Ältesten wacht und kontrolliert über die Zeugen-Schäfchen. 1984 ist dagegen fast noch harmlos.
Erstellt am Montag 25. April 2011
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Zweierlei Maß heißt das Kapitel von Raymond Franz “Der Gewisssenskonflikt”. Franz zeigt, dass die Brüder in Mexiko zur zweiten Reserve des Militärs gehören und eine entsprechende Karte bei sich tragen, die der Wachttrumgesellschaft Steuerfreiheit gewährt, die Brüder in Malawi dagegen gezwungen sind keine Parteikarte bei sich zu tragen und dafür abgeschlachtet wurden. Verantwortlich dafür ist eine Entscheidung der Leitenden Körperschaft, angeblich geleitet vom Heiligen Geist Gottes, die ohne mit der Wimper zu zucken über Leben und Tod ihrer Mitglieder weltweit entscheidet.
Werdende Mütter verweigern Bluttransfusionen und sterben unter der Geburt, wie im Mittelalter. Junge Menschen nehmen sich das Leben nach einem Rechtskommiteefall. An den Händen der Leitenden Körperschaft klebt Blut. + hat das in dem folgenden Video zum Ausdruck gebracht.
Erstellt am Montag 25. April 2011
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Drei oder vier Tage im Jahr ist Bezirkskongress. Tausende von Zeugen kommen zusammen in einem Stadion, bei knalliger Sonne, Regen und Wind. Egal. Sie sitzen dort mit Kind und Kegel und lauschen der Wachtturm-Elite. Man friert oder schwitzt, langweilt sich; die Beine schlafen ein und für die Kinder sind diese Tage einfach nur grausam. Stillsitzen – tagelang! + hat die Atmosphäre eingefangen. Otto-Normal-Verbraucher hat keine Vorstellung von der jährlichen Tortour.
Erstellt am Montag 25. April 2011
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Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft will nicht, dass die Zeugen Jehovas in Bremen zu einer Körperschaft werden. Eine entsprechende Empfehlung gaben die Politiker von SPD, CDU, den Grünen und der Linken dem Landesparlament. Die Zeugen Jehovas hatten beantragt, dass sie wie andere Religionsgemeinschaften behandelt werden und zum Beispiel Kirchensteuer einnehmen können.
Rechtsausschuss spricht sich gegen Anerkennung in Bremen aus.
Einmütig kritisierten die Mitglieder des Rechtsausschusses den Umgang der Glaubensgemeinschaft mit Abtrünnigen. Die Zeugen Jehovas fordern ihre Anhänger auf, den Kontakt sogar zu ausgetretenen Familienmitgliedern abzubrechen. Das halten viele Parlamentarier für einen Verstoß gegen die Grundrechte. Als problematisch gilt weiterhin das Verbot der Glaubensgemeinschaft, Kranken Bluttransfusionen zu geben. Das verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit – erst recht, wenn das Verbot Minderjährige betreffe. Jetzt muss die Bürgerschaft entscheiden.
Anerkennung bereits in zwölf Bundesländern
In zwölf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas schon als Körperschaft anerkannt und damit den Kirchen gleichgestellt. In vier Ländern – darunter Bremen – wird noch darüber gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon vor elf Jahren geurteilt, dass den Zeugen Jehovas grundsätzlich die Anerkennung als Körperschaft zusteht. Die bremische Politik weiß also, dass sie ihre Ablehnung möglicherweise vor dem höchsten deutschen Gericht verteidigen muss.
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/gesellschaftbremenzeugenjehoas100.html
Erstellt am Sonntag 24. April 2011
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