Zeugen Jehovas verstoßen gegen das Grundgesetz – Schwarzwälder Bote

Stuttgart – Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem „Leib und Leben“ von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Die Landesregierung hatte sich mit der umstrittenen Glaubensgemeinschaft beschäftigt, weil sie als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den christlichen Kirchen gleichgestellt werden wollte. Das lehnt das Land ab.

Die Glaubensgemeinschaft verbiete den Kontakt mit „abtrünnigen“ Familienmitgliedern. Das verstoße gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – den Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern „halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest“, heißt es weiter. Das sei ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.

Weil nach den Regeln der Zeugen Jehovas die Annahme von Blut oder Blutbestandteilen selbst im äußersten Notfall verboten ist, seien das Leben von Kindern und Jugendlichen gefährdet – ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die meisten Bundesländer haben die Zeugen Jehovas inzwischen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt und sie damit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Gruppierung aus dem Jahr 2000.

Die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung ist anderer Rechtsauffassung. Das Kabinett hatte den Antrag schon Mitte Dezember abgelehnt. Der offizielle Ablehnungsbescheid wurde allerdings erst jetzt zugestellt. Eine Klage der umstrittenen Glaubensgemeinschaft vor Gericht gilt als wahrscheinlich.

In Baden-Württemberg hat die Gruppierung nach eigenen Angaben 28.000 Mitglieder. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes müssten die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Sie könnten eine Kirchensteuer erheben und dürfen wie die evangelische und katholische Kirche in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen.

Quelle: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.zeugen-jehovas-verstoss-gegen-das-grundgesetz.4fd9fa7a-4f58-4b34-8d4c-cb0c004eebca.html

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz – Bildzeitung – etwas dünn

Land: Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz
Mittwoch, 16. Februar 2011, 14:50 Uhr
Stuttgart (dpa/lsw) – Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem «Leib und Leben» von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Die Landesregierung hatte sich mit der umstrittenen Glaubensgemeinschaft beschäftigt, weil die als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den christlichen Kirchen gleichgestellt werden wollte. Das lehnt das Land ab.

Quelle: www.bild.de

Immerhin: die Bildzeitung hat der Würde von Ex-Zeugen ein paar Zeilen gewidmet. Mal sehen, ob wir das noch toppen können.

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Zerrbild oder abstruse Sekte? – Nordsee-Zeitung

Bremerhaven. Bei Geburten liegt die Sterberate der Mütter, die zu den Zeugen Jehovas gehören, bis zu 60 mal über dem Durchschnitt. Das religiös begründete Verbot der Bluttransfusion sorgt für dieses Desaster, und es bringt Ärzte in größte Schwierigkeiten. Besonders, wenn es um das Leben von Kindern geht. Steht so eine Religion auf den Grundlagen des Rechtsstaats? Von Klaus Mündelein

Es war teilweise erschütternd, was die Bürgerschaftsabgeordneten gestern von Klinikärzten zu hören bekamen, die von ihren Erfahrungen mit Zeugen Jehovas berichteten. „Das Verbot der Bluttransfusion bringt Ärzte in den Konflikt, sich zwischen unterlassener Hilfeleistung und Missachtung des Patientenwillens zu entscheiden“, sagte Dr. Burkhard Hofmann vom Bremer Rot-Kreuz-Krankenhaus. „Wenn ein Kind eine Bluttransfusion braucht, sind die Eltern zwiegespalten zwischen der rational richtigen Entscheidung für die Fusion und der Angst, die Seele zu verlieren“, sagte Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz von der Professor-Hess-Kinderklinik. Einige überließen dann die Entscheidung Dritten.

Kann man so eine religiöse Gruppierung mit anderen Religionen gleichstellen? Das fordern die Zeugen Jehovas. Sie wollen auch im Land Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts werden. Damit sind steuerliche Privilegien und das Recht, Kindergärten zu betreiben, verbunden. Baden-Württemberg hat den Antrag gerade abgewiesen, Rheinland-Pfalz auch. Die Mehrheit der Bundesländer gewährte das Privileg jedoch.

Im Land Bremen ist die Bürgerschaft zuständig. Um sich ein Bild zu machen, hatten die Abgeordneten gestern zur Anhörung geladen. Stundenlang waren schwere Bedenken von ehemaligen Zeugen oder Anwälten zu hören. Auf die ging am Ende Gajus Glockentin vom Vorstand der Zeugen Jehovas nicht ein. Er nannte die Anhörung eine „Inszenierung“, bei der die 2000 Zeugen Jehovas im Land „mit Schmutz beworfen“ würden. Es lägen keine Rechtsverstöße vor, und dennoch würden hier viele Berichte zum Besten gegeben.

Die Ausschussvorsitzende Insa Peters-Rehwinkel (SPD) verbat sich den Vorwurf der Inszenierung und sprach Glockentin das Recht ab, Äußerungen der Referenten zu bewerten. Kritiker, die einst selbst zu den Zeugen gehörten, berichteten über die seelische Gewalt, denen Abtrünnige ausgesetzt seien. Der Kontakt mit ihnen werde untersagt, der Riss gehe durch Familien. „Vati ist jetzt böse, weil er Jehova verlassen hat und vernichtet wird“, berichtet Bernd Galeski vom Netzwerk Sektenausstieg den Einfluss, der dabei auf Kinder ausgeübt werde.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Zerrbild-oder-abstruse-Sekte-_arid,515819_puid,1_pageid,52.html

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Zusammenfassung von Bernd Galeski

So, Ihr Lieben,

ich geb’ Euch schonmal einen ersten Stimmungsbericht der gestrigen Sitzung.

Zuvor ein paar Zahlen:

Angemeldete Teilnehmer 28,

davon

11 Mitglieder der Bremer Bürgerschaft
1 Ausschussassistenz
1 Vertreter der Zeugen Jehovas
1 Vertreterin des Amtes für soziale Dienste
1 Vertreter der Senatorin für Bildung und Wissenschaft
3 VertreterInnen von Ausstieg Karlsruhe e.V.
1 Dr. med. des Rotes-Kreuz-Krankenhauses
1 Prof. Dr. med. des Klinikums Bremen-Mitte
1 Rechtsanwalt von KIDS e.V.
1 Vertreterin von Zeugen Jehovas-Ausstieg i. Gr.
1 Vertreter von Netzwerk Sektenausstieg e.V.
1 Pastorin und
1 Pastor der Evangelischen Landeskirche
1 Dr. jur. und
1 Ministerialrat vom Justizministerium Baden-Württemberg
1 Prof., Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung

Außer diesen geladenen Personen waren noch etliche Vertreter der Medien sowie einige Zuschauer im Raum.

Es war eine doch recht umfängliche Runde und die Tische waren in einem entsprechend großen Karree angeordnet.

Nebenbei bemerkt war der Vertreter vom Netzwerk Sektenausstieg e.V. unpünktlich zur Sitzung erschienen, da er sich naiverweise allzu vertrauensselig auf die Zuverlässigkeit der Deutschen Bahn AG verlassen hatte…

Dadurch konnte ich leider nicht mehr den Bericht aus Baden-Württemberg verfolgen.
Ich habe heute früh in der Bremer Bürgerschaft angefragt, ob ich das Protokoll der Sitzung bekomme. Mal sehen.

So, nun einige ganz persönliche Bemerkungen:
Die Stimmung im Raum war sehr offen, freundlich, respektvoll und höflich. Das machte es für alle Beteiligten leichter, sich der Situation zu stellen und frei und offen ihre jeweiligen Anliegen vorzutragen.

Meinen Redeplan konnte ich weitgehend vergessen, da die Nachfragen der Bremer Abgeordneten recht themenübergreifend waren, so dass man achtgeben musste, nicht alles unnötig zu wiederholen.

Alle waren sehr gut vorbereitet, Abgeordnete wie auch sämtliche Referenten.
Von Letzteren darf ich sagen, sie haben samt und sonders ihre Sache sehr gut gemacht.
Aufzählung der Fakten, persönliche Berichte, vor allem aber – und darin waren insbesondere die Vertreter der Ausstiegsvereine unschlagbar – Zitate aus den Schriften der Religionsgemeinschaft.

Es ist uns gelungen, Schein und Sein der Religionsgemeinschaft aufzuzeigen – die Doppelbödigkeit in Außendarstellung und knallharter innerer Verfasstheit gründlich auszuleuchten.

Alle Referenten der Ausstiegsvereine waren bestens mit Originalen der WT-Literatur präpariert, aus denen ganz nach Belieben der Abgeordneten und deren akribische Nachfragen zitiert werden konnte.

Was die beiden Ärzte der Bremer Kliniken über die Praxis der Blutverweigerung von Zeugen Jehovas im “real life” berichteten, verschlug allen Anwesenden schier die Sprache.

Beide betonten, dass diese Angelegenheit für sie stets ein Drahtseilakt sei und dass sie in all ihren Bemühungen sich zu allererst um das Wohl von Kindern sorgten.
Dabei hätten sie zu entscheiden, ob sie den Eltern oder auch einem erwachsenen Patienten, die Blut verweigerten, helfen wollten oder ob sie den Patienten im Zweifelsfall “auf dem OP-Tisch liegen lassen” würden. Da sei jeder Arzt allein seinem Gewissen gegenüber verantwortlich und niemand könne einem Arzt in dieser Beziehung eine Weisung erteilen.

Auf die “Krankenhausverbindungskomitees” waren sie nur leidlich gut zu sprechen. Diese Abgesandten der Religionsgemeinschaft, diese “Betreuer oder wie die richtig heißen” übten allein durch ihre Gegenwart einen massiven psychischen Druck auf Patienten oder Eltern aus.
Es sei nicht ein einziges Mal vorgekommen, dass ein Zeuge Jehovas im Beisein eines solchen “Betreuers” einer Bluttransfusion zugestimmt habe, wohl aber komme es durchaus vor, dass nach deren Verabschiedung der Patient oder die Eltern sich noch einmal im Vertrauen an die Ärzte wendeten, mit den Worten: “Herr Doktor, tun Sie, was Sie für richtig halten; es muss ja sonst niemand wissen.”

O-Ton eines der referierenden Ärzte:
“Im Zweifel sind wir länger im Krankenhaus, als die Betreuer. Die gehen abends irgendwann nach Haus’ und dann bieten wir dem Patienten im Vieraugengespräch unsere Hilfe an.”

Auch die Doppelbödigkeit in Verbindung mit Bildung konnten wir anhand einschlägiger Zitate belegen. Dabei kam es mir zum Beispiel darauf an, deutlich zu machen, dass Eltern ihren Kindern Schulbildung vor allem deshalb angedeihen lassen, damit diese nachher umso “wirkungsvollere Königreichsverkündiger” würden.
Wie gesagt, wir brauchten bloß aus dem umfangreichen Material, mit dem wir uns “bewaffnet” hatten, eins zu eins vorzulesen.

All diesen zum Teil sehr nahegehenden Berichten, persönlichen Erfahrungen sowie den vielen Zitaten hörten die Abgeordneten mit für mein Wahrnehmen stetig steigendem Interesse zu.
Das zeigten die zuweilen nicht enden wollenden Nachfragen beinahe sämtlicher Abgeordneter.

Dann kam Glockentin.
Zunächst beschwerte er sich, erst ganz am Ende der Anhörung und auch nur für 5 Minuten gehört zu werden.

Dann tat er etwas, was die Abgeordneten aufhorchen lies.
Er bezeichnete die Anhörung wörtlich als “Inszenierung”, bei der von vornherein das Endergebnis feststehe. Die ganze Zeit sei es nicht darum gegangen, ob die friedlichen 2000 Bremer Bürger, die sich in ihrer Religion wohlfühlten, rechtstreu wären, denn allein die Rechtstreue der Zeugen Jehovas stehe zur Debatte und solle untersucht werden.
Stattdessen erlebe er, wie diese friedlichen Bürger die ganze Zeit mit Schmutz beworfen würden, er erkenne seine Religionsgemeinschaft in dem Zerrbild, das hier von ihnen gezeichnet werde, nicht wieder.

Um aber feststellen zu können, ob die Zeugen Jehovas rechtstreu seien oder nicht, müssten Belege herbeigeschafft werden, wo seien diese? Haben Zeugen Jehovas gegen konkrete Gesetze verstoßen?
Und dann bitte keine Grundrechtsverstöße, darum ginge es hier nicht, da diese letztlich auch nicht justiziabel seien, sondern Verstöße gegen konkrete Einzelgesetze aus dem BGB.

Aber er habe verstanden, dass es um eine objektive Beurteilung der Religionsgemeinschaft nicht gehe, denn damit man objektiv urteilen könne, müsse man vor allem die Betroffenen selbst hören, nur dann seien Richter in der Lage, ein faires Urteil zu fällen.

Er bezweifle, bei der ganzen Verfahrensweise, ob die Bürgerschaft überhaupt zu einem ausgewogenen Urteil in dieser Angelegenheit gelangen könne.

Zwar erkenne er an, dass es persönliche Schicksale gebe, die man als tragisch bezeichnen könne, und “das tut jedem anständigen Menschen leid”.

Im Großen und Ganzen aber erschienen ihm besonders die Berichte von Aussteigern doch eher unglaubwürdig.

“Sie wollen doch nicht im Ernst Personen glauben, die mit Schmutz um sich werfen.”

Interessant war, dass zu den Ausführungen Glockentins von seiten der Abgeordneten keine einzige Nachfrage kam. Dafür aber kam etwas ganz anderes:

Zunächst ergriff die Ausschussvorsitzende das Wort: “Herr Glockentin, ich möchte Ihnen zunächst sagen, dass ich den Vorwurf, hier würde eine Inszenierung stattfinden, entschieden zurückweise.”
Hier gehe es nicht darum, die Zeugen Jehovas zu verunglimpfen, auch sitze hier niemand über sie zu Gericht.
Der Rechtsausschuss habe diese Anhörung organisiert, um sich ein möglichst umfassendes Bild der Angelegenheit zu machen und “es ist das souveräne Recht dieses Ausschusses”, die Experten und Referenten dazu zu laden, die seiner Meinung nach zu diesem vollständigen Bild beitragen können.
Wie der Ausschuss am Ende befinde, dürfe Glockentin getrost den Abgeordneten überlassen. Diese seien sehr wohl fähig, nach Anhörung aller Berichte, Zitate und Fakten zu einem selbständigen Gesamturteil zu gelangen. (Gedächtniszitat)

Auch die Vertreter anderer Parteien meldeten sich zu Wort, und zwar nicht, um Fragen zu stellen, sondern um Herrn Glockentin zu bedeuten, dass er sich mit seinem “Rundumschlag” keinen Gefallen getan habe.
“Es kommt nicht gut, wenn man hier einen solchen Angiff startet”, war die Replik eines Juristen, den Glockentin in einer Anspielung mit dem Hinweis erwähnte, man solle mal einen ehemaligen FDP-Abgeordneten nach dessen Beurteilung der FDP befragen.

Glockentin hatte sich im übrigen nicht entblödet [es tut mir leid, dass ich so formulieren muss] das Beispiel des BMW-Fahrers zu bemüßigen, den man zu seiner Meinung über die Marke Mercedes frage.
Mit diesem Vergleich beförderte er sich meiner Meinung nach ins intellektuelle Abseits. Wie ich überhaupt vom intellektuellen Niveau der Ausführungen Glockentins enttäuscht war. Da hatte ich wesentlich mehr gedankliche Schärfe und rhetorische Brillanz erwartet.
Übrigens fehlte eine konkrete Stellungnahme zu unseren Argumenten völlig.

Insgesamt hat Glockentin mit seinem Statement der Sache der Aufklärung über die Zeugen Jehovas einen großen Dienst erwiesen. Besser als es bei ihm zu beobachten war, konnte die Janusköpfigkeit dieser Organisation nicht vorgeführt werden.

Man könnte meinen, die Religionsgemeinschaft wird allmählich nervös und dünnhäutig, jetzt, da ihre Argumente nicht mehr verfangen und da man endlich das Versäumnis der vergangenen Verfahren nachholt, die Kritiker zu hören.

Wie auch immer die Bremer Bürgerschaft in hanseatischer Souveränität entscheidet, die Anhörung würde ich in jedem Fall als Erfolg der Aufklärung bezeichnen. Wir hatten Öffentlichkeit, unsere Argumente, Berichte und Erfahrungen sind gehört worden. Es liegt nun beim Bremer Gesetzgeber, sie zu würdigen und ggf. in die Gesamtbeurteilung der Religionsgemeinschaft einfließen zu lassen.

Quelle: http://forum.sektenausstieg.net/showthread.php?13104-Kontroverse-über-Glaubensgemeinschaft-in-Bremen

Hallo Bernd,

jetzt weiß ich, warum du bei Glockentin ohne aufzublicken so unermüdlich mitgeschrieben hast. Toller Bericht. Du hast die Stimmung gut eingefangen.

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Kontroverse über Glaubensgemeinschaft – Weser-Kurier

Jehovas Zeugen wollen mehr Rechte
Von Sara Sundermann
Bremen. Die Zeugen Jehovas haben in Bremen mehr Rechte beantragt. Sie wollen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt werden. Durch diese Aufwertung wären sie den Kirchen gleichgestellt. Am Mittwoch hat der Rechtsausschuss der Bürgerschaft dazu verschiedene Stimmen gehört – und hat sich mitten in die Kontroverse begeben. Die Kritik an der Glaubensgemeinschaft ist massiv.

Die Stimmung im Saal ist ernst und konzentriert, erst ganz am Schluss kommt es zum Eklat. 30 Experten und fast ebenso viele Gäste sind versammelt. Die meisten Redner sind um Sachlichkeit bemüht, doch die Vorwürfe gegen die Religionsgemeinschaft wiegen schwer: Isolationshaft für Aussteiger, gegenseitige Bespitzelung von Mitgliedern, verweigerte Bluttransfusionen für kranke Kinder, Bildungsfeindlichkeit, Schläge und massive Indoktrination fallen als Stichworte im Ausschuss.

Prinzipiell haben sich die Zeugen Jehovas allerdings bereits vor dem Verfassungsgericht das Recht auf die Aufwertung erstritten. Doch weil Religion Ländersache ist, entscheidet jedes Bundesland zusätzlich selbst über die Anerkennung. Nur wenn die Bürgerschaft fehlende Rechtstreue bei den Zeugen Jehovas erkennen würde und den Antrag ablehnt, wäre die Aufwertung in Bremen noch aufzuhalten. Eigentlich geht es also um Gesetzesverstöße. Doch zugleich steht automatisch die gesamte Glaubensgemeinschaft im Visier.

„Ich war bis zu meinem 37. Lebensjahr bei den Zeugen Jehovas“, erzählt Bernd Galeski vom Netzwerk Sektenausstieg e.V. in Barmstedt. Zwei seiner Brüder machten sich in den Augen der Gemeinschaft der ,Hurerei’ schuldig, weil sie unverheiratet eine Freundin hatten und das nicht bereuten. „Zwanzig Jahre lang habe ich deshalb nicht mit meinen Brüdern gesprochen. Nach meinem Ausstieg habe ich mich als Erstes bei ihnen entschuldigt.“

Was er schildert, ist der Kontaktabbruch mit Gläubigen, die sich nicht an die Regeln halten. „Die Zeugen Jehovas haben eine interne Justiz, und die Höchststrafe ist der Gemeinschaftsentzug“, sagt Galeski. Die soziale Isolation, die ihm zufolge auch Aussteigern droht. Mehrere Experten und frühere Glaubensangehörige im Ausschuss bestätigten diese Praxis, die im Alltag ganze Familien auseinanderreißen kann. Zum Beispiel, wenn der Vater austritt und seine Kinder nicht mehr sehen kann oder von großen Teilen des Familienlebens ausgeschlossen wird. Ein Vorgehen, das als Grundrechtsverstoß gelten könnte.

Bluttransfusionen sind verboten

Doch das ist nicht der einzige umstrittene Aspekt. Kritisiert wird auch die Verweigerung von Bluttransfusionen. Die Zeugen Jehovas lehnen diese ab, weil die Bibel angeblich die Aufnahme von Blut verbietet. Wenn Eltern für Kinder die Transfusion verweigern, bringen sie damit möglicherweise das Leben des Kindes in Gefahr. Und stürzen auch die Ärzte in ein Dilemma.

Das wurde gestern deutlich, als zwei Ärzte von mehreren Fällen in Bremer Krankenhäusern berichteten.„Wir hatten ein Frühgeborenes mit Blutarmut“, erzählt Hans-Iko Huppertz von der Professor Hess-Kinderklinik. „Die Eltern waren Zeugen Jehovas. Mehrere Glaubensgenossen kamen hinzu. Schließlich lehnten die Eltern die Transfusion ab.“ Später seien sie aber noch einmal zu ihm gekommen und hätten von ihrem inneren Konflikt und der Angst vor der Ausstoßung berichtet. Nur durch eine rasche richterliche Verfügung erhielt das Kind schließlich die rettende Transfusion.

Kritisiert wurde außerdem eine fehlende Distanzierung vom Einsatz körperlicher Gewalt in der Kindererziehung. Verschiedene Schriften der Zeugen würden Schläge als Maßnahme empfehlen, bestätigten mehrere Experten und Betroffene.

Die Zeugen Jehovas selbst wurden nur ganz zuletzt und in aller Kürze gehört, was Gajus Glockentin, Vertreter und Justitiar der Wachtturm-Gesellschaft auch scharf kritisierte. Er nannte die Anhörung eine „Inszenierung“ und sagte: „Das Zerrbild, das hier von unserer Religion gezeichnet wird, kann ich nicht wiedererkennen.“ Die Bremer Zeugen Jehovas seien sehr gut integriert und fühlten sich in ihrer Religion wohl. „Wir haben hier 2000 Bürger in Bremen, die erneut mit Schmutz beworfen werden“, so Glockentin. Er kritisierte pauschale Vorwürfe und sprach von haltlosen Beschuldigungen. Den Vorwurf des absoluten Kontaktabbruchs zu Aussteigern allerdings bestritt er nicht, sondern stellte ihn in Beispielen sogar als legitimes Handeln dar.

Bislang haben zwölf Bundesländer der rechtlichen Aufwertung der Zeugen Jehovas zugestimmt. Baden-Würtemberg und Rheinland-Pfalz dagegen urteilten, dass die Gemeinschaft gegen das Grundgesetz verstößt und stimmten dagegen. Jetzt steht nur noch in Bremen und Nordrhein-Westfalen die Entscheidung aus.

http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/324036/Jehovas+Zeugen+wollen+mehr+Rechte.html

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Anhörung in Bremen – Zeugen Jehovas

Heute fand in Bremen die Anhörung statt durch den Rechtsausschuss der Bremerischen Bürgerschaft. Ein großes Kompliment an den Rechtsausschuss für diese gelungene Anhörung so vieler Personen zu der Frage, ob die Zeugen Jehovas in Bremen als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannt werden sollen oder nicht. Obwohl nur jeder pro Frage 5 Minuten Redezeit hatte wurde das enorme Pensum in Ruhe abgearbeitet.

Alle Vertreter von Netzwerk Sektenausstieg eV, Ausstieg eV, Kids eV und Zeugen Jehovas Ausstieg haben zu den Fragen aus völlig unterschiedlichen Blickwinkeln Stellung genommen, sodass ein rundes Bild entstand, das sich mit den Beiträgen der Experten unterschiedlichster Fachrichtungen deckte. Vielen Dank an dieser Stelle den Veranstaltern, vor allen Dingen aber meinen Mitstreitern der anderen Ausstiegsorganisationen.

Zu den einzelnen Redebeiträgen werde ich in den nächsten Tagen etwas schreiben. Insgesamt haben alle Aussteiger einen guten Eindruck hinterlassen.

Kurzer Fernsehbeitrag mit Bernd Galeski:

http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=043135

Radiointerview mit Melanie Hartmann:

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_journal/zeugenjehovas102.html

Erstellt am Mittwoch 16. Februar 2011
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Körperschaftsrechte in Bremen auf dem Prüfstand

Mich erreichte heute eine Einladung des Rechtsausschusses der Bremischen Bürgerschaft zum Mittwoch, den 16. Februar 2011 von 10 bis 17 Uhr. Eingeladen wurden:

Zeugen Jehovas Ausstieg
Austieg eV und
Netzwerk Sektenausstieg eV

Angehört werden sollen wir zu Fragen der Gefährdung von Ehe und Familie, Ausgrenzung von
1. Familenangehörigen, Hinarbeit auf Trennung;
2. Beeinträchtigung der Religionsfreiheit bei Austrittswunsch und
3. Kindeswohl: körperliche Züchtigung, Missbrauchsfällen und Persönlichkeitsentwicklung.

Ich freue mich, dass sich der Rechtsausschuss diese Mühe macht und bitte alle Betroffenen diese Chance zu ergreifen und sich zu Wort zu melden. Damit spreche ich alle Väter an, die ihre Kinder nicht mehr sehen durften, junge Aussteiger, die den Kontakt zur Familie nicht mehr haben dürfen und jene, die mit der Blutfrage konfrontiert waren oder sind. Auch Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch. Bitte meldet euch bei mir, damit wir die Fälle darstellen und vortragen können. Laßt diese Chance nicht ungenutzt verstreichen!

Die Fragen im Einzelnen:

2. Gefährdung von Ehe und Familie
(Art. 6 Abs. 1 GG)

- Beeinträchtigt oder gefährdet das Verhalten der Religionsgemeinschaft und deren Mitglieder den gebotenen Schutz der Familie?
- Ausgrenzung der der Religionsgemeinschaft zugehöreigen Familienmitglieder?
- Aktive Hinarbeit auf die Trennung von ehepartnern und Familie?

3. Beeinträchtigung und Gefährdung der Religionsfreiheit
(Art. 4 GG)

Hält die Religionsgemeinschaft austrittswillige Mitglieder in der Gemeinschaft fest?

4. Gefahr von Leib und Leben Erwachsener und Minderjähriger
(Aert. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)

- Gefährdet die Religionsgemeinschaft durch das Verbot der annahme von Bluttransfusionen Leib und Leben Minderjähriger?
- Erschwert oder unterläuft die Religionsgemeinschaft staatliche Schutzmaßnahmen? (§ 1666 BGB: Das Familiengericht kann anstelle der Eltern oder eines anderen Inhabers der elterlichen Sorge die einwilligung zur Bluttransfusion erssetzen.)

5. Kindeswohl

- Körperliche Züchtigung:
Hält die Religionsgemeinschaft zur Verletzung des absoluten Gewaltverbots in der Kindererziehung (§1631 Abs. 2 BGB) an?
- Kindesmissbrauch:
Gibt es bei der Religionsgemeinschaft Fälle des Missbrauchs und lässt der Umgang damit Zweifel an der Rechtstreue aufkommen?
- Schulbildung und Persönlichkeitsentwicklung:
Besteht eine bildungsfeindlcihe Grundhaltung der Religionsgemeinschaft und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für betroffene Kinder?

Soweit die Fragen, zu denen wir gehört werden sollen.

Quelle: Radio-Bremen-TV
mehr: zum Artikel des Blogs

Erstellt am Samstag 8. Januar 2011
Unter: Allgemein, Gemeinschaftsentzug, Kindheit, Religionsfreiheit, Sektenausstieg, Zeugen Jehovas | 6 Kommentare »