Barbara Kohout zur Körperschaftsproblematik

Der Kommentar dazu von:

Ricarda

Liebe Barbara,

nun bist du ja doch in der Juristerei angekommen.
Das freut mich. Das Video ist sehr komplex und beleuchtet die Problematik umfassend.
In einem Punkt möchte ich dir allerdings
widersprechen und du wirst sehen, warum.
Vor 1990 waren, wie du richtig sagst,
die Versammlungen als Vereine organisiert.
Jede Versammlung hat einen e.V.,
also einen eingetragenen Verein gemäß
den damaligen Rechtsvorschriften mit 7 Personen gegründet, von denen jeweils 3 Personen den geschäftsführenden Vorstand bildeten.

In der Regel waren dies der Vorsitzführende Aufseher, der Sekretär
und der Dienstafuseher, was jedoch nicht zwingend war, denn
manchmal wurde auch jemand gewählt (man staune, tatsächlich demokratisch,
weil das Vereinsrecht das so vorsieht), der kein besonders Amt inne hatte,
sondern die Versammlung umfassend durch Spenden oder Darlehen
beim Bau von Königreichssäalen unterstütz hat.

Mag sein, dass solche Männer ein solches Amt zur Absicherung ihrer Gelder angestrebt haben. Diese Personen mussten dem Vereinsregister namentlich durch einen Notar aufgegeben werden und waren tatsächlich „Mitglieder“ der jeweiligen Ortsvereine,
die wiederum Mitglieder des Vereins in Selters waren – und somit Mitglieder der Zeugen Jehovas in Deutschland.

Als ich Wolfgang Baumunk, unseren VA auf den Verein ansprach, meinte er,
dass habe man ja nur gemacht, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen,
es hätte aber keine Bedeutung.  – Ich wies ihn darauf hin, dass Frauen nicht Mitglied
in diesen Vereinen werden konnten, und dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstelle, was mir dann den Ruf einer Isebell einbrachte.  – Nun gut.

Im Rahmen der Körperschafts-Erörterung habe ich für die beiden Versammlungen Lauenburg und Bergedorf beantragt, diese nicht zu löschen, damit das Vermögen, insbesondere der Königreichssaal, an dem ich persönlich mitgebaut habe, eben nicht in das Vermögen der Körperschaft übergehen konnte.
Ich konnte die Löschung zwar eine Weile hinaus zögern, aber nicht verhindern.

Noch ist dieser Skandal von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt geblieben.
Je mehr aufgeklärt wird, könnten sich aber doch einige Medien dafür interessieren.

Da inzwischen finanzielle Überschüsse in die USA abwandern, ist das vielleicht
auch vor der aktuellen America-First-Entwicklung von Bedeutung.
.                                                                                                                    Ricarda

Ricarda´s Kommentar dazu:

Schön, dass du dich entschlossen hast aus dem „Hütet-Buch“ zu zitieren.
Wegen einer falschen Darstellung vor Gericht im Rahmen des Anerkennungsverfahrens dürften wir an den Verjährungsfristen scheitern.
Falsch ist, dass man gegen eine Religionsgemeinschaft nicht klagen kann.
Das könnte jeder ehemalige Zeuge Jehovas tun. Problematisch dabei ist der Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherungen tun sich schwer und einen Prozess aus eigener Tasche
zu finanzieren – … und bis zum EUGH – ist es wirklich sehr kostspielig.
Abhelfen könnte hier die Solidarität der Abtrünnigen, die jemandem,
der Aussicht auf Erfolg hätte, helfen, seinen (Muster-)Prozess zu finanzieren. Prozessfinanzierung in Form eines Fonds oder Crowdfounding könnte hilfreich sein.
Aber das dürfen dann gern Jüngere angehen, die sich mit sowas auskennen.

Als Zeuge in einem solchen Prozess
stände ich zur Verfügung und sicher auch andere.
.                                                                              Ricarda

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Über Ricarda

Ich war 15 jahre lang eine Zeugin Jehovas und helfe seit 2004 Zeugen Jehovas beim Ausstieg und der Verarbeitung ihrer Sektenzugehörigkeit. Daneben beantworte ich gern alle Fragen rund um die zeugen jehovas, helfe Menschen, die sich von Zeugen Jehovas belästigt fühlen und solchen Personen, deren Angehörige bei den Zeugen sind oder Gefahr laufen in die Sekte zu geraten.
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2 Antworten zu Barbara Kohout zur Körperschaftsproblematik

  1. Liebe Ricarda,
    vielen Dank für Deine Informationen. Die Sache mit der Klage ist in Deutschland leider nicht so einfach. Ich habe diese Auskunft vom einem Mitglied des Ministeriums für Familie und Jugend in Bayern. Ich müsste eine bestimmte Person benennen, die nachweislich gegen meine Rechte verstoßen hat. Naja – Du weißt dazu natürlich ziemlich gut Bescheid. Ich muss Dich nicht „belehren“. Mir persönlich ging es bei den Beiträgen auch nicht um eine Klagemöglichkeit für mich. Doch dass Du Einspruch erhoben hast, den Verein aufzuheben, ist für mich sehr interessant. Wäre auch eine wichtige Information für unseren Verein. Magst Du Dich mit unserem Vorstand in Verbindung setzen?

    • Ricarda sagt:

      Aber sicher. Ich muss sowieso mal den ganzen Schriftwechsel einscannen.

      Es gibt übrigens inzwischen einige, die gern klagen würden. Vielleicht mache ich das doch noch mal. Die WTG behauptet ja, über mich wären keine Daten gespeichert. Franz schrieb aber in seinem Buch, dass in Brooklyn über alle, die ausgestiegen sind Dokumente aufbewahrt werden über die Ausstiegsgründe. Das widerspricht sich und die neue Datenschutzverordnung verpflichtet die WTG Auskunft zu erteilen. Das dürfte dann auch gern eine Klagewelle geben.

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