Archiv für die 'Gemeinschaftsentzug' Kategorie

Zeugen Jehovas Bremen – Keine Anerkennung als Körperschaft

Von Marcus Schuster
Bremen. Die Bremer Bürgerschaft hat die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts abgelehnt. Die FDP hatte den Antrag in das Landesparlament eingebracht – aber nur, um derartige Anerkennungen von Religionsgemeinschaften in “ein Verfahren beim Senat umzuwandeln”, so Magnus Buhlert.

“Eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts wollen auch wir nicht”, betonte der FDP-Abgeordnete. Eben jener zweite Antrag, eine Gesetzesänderung des Verfahrens, wurde von der Mehrheit in der Bürgerschaft ebenfalls abgelehnt.

Zahlreiche Abgeordnete äußerten sich vor der Abstimmung zu den, wie sie einstimmig betonten, intensiven Erörterungen in ihren jeweiligen Fraktionen. Insa Peters-Rehwinkel (SPD) hob den Aufwand hervor, mit dem man sich mit den Zeugen Jehovas auseinandergesetzt habe. Neben einer Anhörung von Vertretern der Religionsgemeinschaft habe man sich mit einer Stellungnahme des baden-württembergischen Justizministeriums beschäftigt. Ein Vertreter, der extra dafür in Bremen gehört wurde, empfahl, dem Antrag nicht stattzugeben.

“Das sind Grundrechtsverletzungen”

Als Gründe für Bedenken nannte Insa Peters-Rehwinkel unter anderem, dass die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen in medizinischen Notfällen ablehnten. “Das sind Grundrechtsverletzungen, die Leib und Leben gefährden” – besonders bei Kindern. Ein weiterer Punkt war die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern der Religionsgemeinschaft, die etwa durch Züchtigungen beeinträchtigt werde. Dennoch gehe es hier nicht um ein Verbot der Gemeinschaft, betonte Insa Peters-Rehwinkel, sondern um die Frage, warum man diese besser nicht mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausstatte.

Eine freie Willensentscheidung in der Gruppe könne angezweifelt werden. Sibylle Winther (CDU) machte dies fest am Umgang mit Abtrünnigen: Aussteiger würden gemieden. “Ich finde das unsäglich, wie da Familien und Ehen auseinandergerissen werden.” Zur Ablehnung in ihrer Fraktion sagte Winther: “Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht.”

Zweifel an der Rechtstreue

Bei der Anhörung der Zeugen Jehovas hätten sich einfach Zweifel an deren Rechtstreue ergeben, befand Horst Frehe von den Grünen. Er erteilte deren Vorwurf, man wolle sie stets nur verbieten, eine Absage. “Unsere Gerichte entscheiden immer im Einzelfall, etwa bei einem Sorgerechtsentzug.”

Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen und kam zu dem Schluss: “Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.”

Quelle: http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/376426/Keine-Anerkennung-als-Koerperschaft.html

Kommentar:
Glückwunsch an die Bremer Bürgerschaft zu dieser Entscheidung! Es wird immer deutlicher, dass man es sich in Berlin zu leicht gemacht hat. Aussteiger nicht anzuhören war ein wesentliches Defizit im Berliner Anerkennungsverfahren. Bleibt zu hoffen, dass jetzt nachgebessert wird und den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte insgesamt aberkannt werden. Nicht nur Aussteiger sollten empört sein. Auch ganz unbeteiligte Bürger sollten sich hier einbringen, insbesondere aus den Bereichen Lehrer und Erzieher.

Erstellt am Samstag 14. Mai 2011
Unter: Allgemein, Gemeinschaftsentzug, Kindheit, Religionsfreiheit, Sektenausstieg, Zeugen Jehovas | 4 Kommentare »

Zeugen Jehovas – Drücker von Kindheit an – +

In diesem Video stellt + die Zeugen Jehovas Direktvertrieben wie Amway gegenüber. Jede Drückerkolonne wäre froh, wenn die eigenen Leute so gut geschult würden, wie bei den Zeugen Jehovas. Sobald ein Kind Jehova sagen kann lernt es “Zeugnis” zu geben. Kann es lesen, wird es in die Theokratische Predigtdienstschule eingetragen und wöchentlich geschult. Ziel ist es aus ihm einen Bethelmitarbeiter zu machen oder es in fremde Länder als Missionar zu schicken. Auch dafür gibt es eine Schule. Ein selbstbestimmtes Leben gibt es nicht.
Die Kinder lernen, dass es gut ist, sogar für Jehova zu sterben, z. B. durch Verweigerung einer Bluttransfusion.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Zeugen Jehovas – Gehirnwäsche und Gedankenkontrolle – +

+ stellt in diesem Video die Gehirnwäsche der Zeugen Jehovas der von 1984 gegenüber. Abtrünnige, also Leute wie ihn oder mich, darf man nicht reinlassen, nicht mit ihnen reden, nicht ihre Internetseiten ansehen oder ihre Videos. Sonst wird man selbst ausgeschlossen von den Zeugen Jehovas. Eine ganze Armee von Ältesten wacht und kontrolliert über die Zeugen-Schäfchen. 1984 ist dagegen fast noch harmlos.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Blutschuld der Leitenden Körperschaft – Zeugen Jehovas – +

Zweierlei Maß heißt das Kapitel von Raymond Franz “Der Gewisssenskonflikt”. Franz zeigt, dass die Brüder in Mexiko zur zweiten Reserve des Militärs gehören und eine entsprechende Karte bei sich tragen, die der Wachttrumgesellschaft Steuerfreiheit gewährt, die Brüder in Malawi dagegen gezwungen sind keine Parteikarte bei sich zu tragen und dafür abgeschlachtet wurden. Verantwortlich dafür ist eine Entscheidung der Leitenden Körperschaft, angeblich geleitet vom Heiligen Geist Gottes, die ohne mit der Wimper zu zucken über Leben und Tod ihrer Mitglieder weltweit entscheidet.

Werdende Mütter verweigern Bluttransfusionen und sterben unter der Geburt, wie im Mittelalter. Junge Menschen nehmen sich das Leben nach einem Rechtskommiteefall. An den Händen der Leitenden Körperschaft klebt Blut. + hat das in dem folgenden Video zum Ausdruck gebracht.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Zeugen Jehovas – Bezirkskongresse – der jährliche Streß – +

Drei oder vier Tage im Jahr ist Bezirkskongress. Tausende von Zeugen kommen zusammen in einem Stadion, bei knalliger Sonne, Regen und Wind. Egal. Sie sitzen dort mit Kind und Kegel und lauschen der Wachtturm-Elite. Man friert oder schwitzt, langweilt sich; die Beine schlafen ein und für die Kinder sind diese Tage einfach nur grausam. Stillsitzen – tagelang! + hat die Atmosphäre eingefangen. Otto-Normal-Verbraucher hat keine Vorstellung von der jährlichen Tortour.

Erstellt am Montag 25. April 2011
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Bremer Rechtsausschuss Zeugen Jehovas sollen keine Körperschaft werden

Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft will nicht, dass die Zeugen Jehovas in Bremen zu einer Körperschaft werden. Eine entsprechende Empfehlung gaben die Politiker von SPD, CDU, den Grünen und der Linken dem Landesparlament. Die Zeugen Jehovas hatten beantragt, dass sie wie andere Religionsgemeinschaften behandelt werden und zum Beispiel Kirchensteuer einnehmen können.

Rechtsausschuss spricht sich gegen Anerkennung in Bremen aus.

Einmütig kritisierten die Mitglieder des Rechtsausschusses den Umgang der Glaubensgemeinschaft mit Abtrünnigen. Die Zeugen Jehovas fordern ihre Anhänger auf, den Kontakt sogar zu ausgetretenen Familienmitgliedern abzubrechen. Das halten viele Parlamentarier für einen Verstoß gegen die Grundrechte. Als problematisch gilt weiterhin das Verbot der Glaubensgemeinschaft, Kranken Bluttransfusionen zu geben. Das verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit – erst recht, wenn das Verbot Minderjährige betreffe. Jetzt muss die Bürgerschaft entscheiden.

Anerkennung bereits in zwölf Bundesländern
In zwölf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas schon als Körperschaft anerkannt und damit den Kirchen gleichgestellt. In vier Ländern – darunter Bremen – wird noch darüber gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon vor elf Jahren geurteilt, dass den Zeugen Jehovas grundsätzlich die Anerkennung als Körperschaft zusteht. Die bremische Politik weiß also, dass sie ihre Ablehnung möglicherweise vor dem höchsten deutschen Gericht verteidigen muss.

Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/gesellschaftbremenzeugenjehoas100.html

Erstellt am Sonntag 24. April 2011
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Zeugen Jehovas verstoßen gegen das Grundgesetz – Schwarzwälder Bote

Stuttgart – Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem „Leib und Leben“ von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Die Landesregierung hatte sich mit der umstrittenen Glaubensgemeinschaft beschäftigt, weil sie als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den christlichen Kirchen gleichgestellt werden wollte. Das lehnt das Land ab.

Die Glaubensgemeinschaft verbiete den Kontakt mit „abtrünnigen“ Familienmitgliedern. Das verstoße gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – den Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern „halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest“, heißt es weiter. Das sei ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.

Weil nach den Regeln der Zeugen Jehovas die Annahme von Blut oder Blutbestandteilen selbst im äußersten Notfall verboten ist, seien das Leben von Kindern und Jugendlichen gefährdet – ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die meisten Bundesländer haben die Zeugen Jehovas inzwischen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt und sie damit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Gruppierung aus dem Jahr 2000.

Die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung ist anderer Rechtsauffassung. Das Kabinett hatte den Antrag schon Mitte Dezember abgelehnt. Der offizielle Ablehnungsbescheid wurde allerdings erst jetzt zugestellt. Eine Klage der umstrittenen Glaubensgemeinschaft vor Gericht gilt als wahrscheinlich.

In Baden-Württemberg hat die Gruppierung nach eigenen Angaben 28.000 Mitglieder. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes müssten die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Sie könnten eine Kirchensteuer erheben und dürfen wie die evangelische und katholische Kirche in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen.

Quelle: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.zeugen-jehovas-verstoss-gegen-das-grundgesetz.4fd9fa7a-4f58-4b34-8d4c-cb0c004eebca.html

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz – Bildzeitung – etwas dünn

Land: Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz
Mittwoch, 16. Februar 2011, 14:50 Uhr
Stuttgart (dpa/lsw) – Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem «Leib und Leben» von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Die Landesregierung hatte sich mit der umstrittenen Glaubensgemeinschaft beschäftigt, weil die als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den christlichen Kirchen gleichgestellt werden wollte. Das lehnt das Land ab.

Quelle: www.bild.de

Immerhin: die Bildzeitung hat der Würde von Ex-Zeugen ein paar Zeilen gewidmet. Mal sehen, ob wir das noch toppen können.

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Zerrbild oder abstruse Sekte? – Nordsee-Zeitung

Bremerhaven. Bei Geburten liegt die Sterberate der Mütter, die zu den Zeugen Jehovas gehören, bis zu 60 mal über dem Durchschnitt. Das religiös begründete Verbot der Bluttransfusion sorgt für dieses Desaster, und es bringt Ärzte in größte Schwierigkeiten. Besonders, wenn es um das Leben von Kindern geht. Steht so eine Religion auf den Grundlagen des Rechtsstaats? Von Klaus Mündelein

Es war teilweise erschütternd, was die Bürgerschaftsabgeordneten gestern von Klinikärzten zu hören bekamen, die von ihren Erfahrungen mit Zeugen Jehovas berichteten. „Das Verbot der Bluttransfusion bringt Ärzte in den Konflikt, sich zwischen unterlassener Hilfeleistung und Missachtung des Patientenwillens zu entscheiden“, sagte Dr. Burkhard Hofmann vom Bremer Rot-Kreuz-Krankenhaus. „Wenn ein Kind eine Bluttransfusion braucht, sind die Eltern zwiegespalten zwischen der rational richtigen Entscheidung für die Fusion und der Angst, die Seele zu verlieren“, sagte Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz von der Professor-Hess-Kinderklinik. Einige überließen dann die Entscheidung Dritten.

Kann man so eine religiöse Gruppierung mit anderen Religionen gleichstellen? Das fordern die Zeugen Jehovas. Sie wollen auch im Land Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts werden. Damit sind steuerliche Privilegien und das Recht, Kindergärten zu betreiben, verbunden. Baden-Württemberg hat den Antrag gerade abgewiesen, Rheinland-Pfalz auch. Die Mehrheit der Bundesländer gewährte das Privileg jedoch.

Im Land Bremen ist die Bürgerschaft zuständig. Um sich ein Bild zu machen, hatten die Abgeordneten gestern zur Anhörung geladen. Stundenlang waren schwere Bedenken von ehemaligen Zeugen oder Anwälten zu hören. Auf die ging am Ende Gajus Glockentin vom Vorstand der Zeugen Jehovas nicht ein. Er nannte die Anhörung eine „Inszenierung“, bei der die 2000 Zeugen Jehovas im Land „mit Schmutz beworfen“ würden. Es lägen keine Rechtsverstöße vor, und dennoch würden hier viele Berichte zum Besten gegeben.

Die Ausschussvorsitzende Insa Peters-Rehwinkel (SPD) verbat sich den Vorwurf der Inszenierung und sprach Glockentin das Recht ab, Äußerungen der Referenten zu bewerten. Kritiker, die einst selbst zu den Zeugen gehörten, berichteten über die seelische Gewalt, denen Abtrünnige ausgesetzt seien. Der Kontakt mit ihnen werde untersagt, der Riss gehe durch Familien. „Vati ist jetzt böse, weil er Jehova verlassen hat und vernichtet wird“, berichtet Bernd Galeski vom Netzwerk Sektenausstieg den Einfluss, der dabei auf Kinder ausgeübt werde.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Zerrbild-oder-abstruse-Sekte-_arid,515819_puid,1_pageid,52.html

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
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Zusammenfassung von Bernd Galeski

So, Ihr Lieben,

ich geb’ Euch schonmal einen ersten Stimmungsbericht der gestrigen Sitzung.

Zuvor ein paar Zahlen:

Angemeldete Teilnehmer 28,

davon

11 Mitglieder der Bremer Bürgerschaft
1 Ausschussassistenz
1 Vertreter der Zeugen Jehovas
1 Vertreterin des Amtes für soziale Dienste
1 Vertreter der Senatorin für Bildung und Wissenschaft
3 VertreterInnen von Ausstieg Karlsruhe e.V.
1 Dr. med. des Rotes-Kreuz-Krankenhauses
1 Prof. Dr. med. des Klinikums Bremen-Mitte
1 Rechtsanwalt von KIDS e.V.
1 Vertreterin von Zeugen Jehovas-Ausstieg i. Gr.
1 Vertreter von Netzwerk Sektenausstieg e.V.
1 Pastorin und
1 Pastor der Evangelischen Landeskirche
1 Dr. jur. und
1 Ministerialrat vom Justizministerium Baden-Württemberg
1 Prof., Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung

Außer diesen geladenen Personen waren noch etliche Vertreter der Medien sowie einige Zuschauer im Raum.

Es war eine doch recht umfängliche Runde und die Tische waren in einem entsprechend großen Karree angeordnet.

Nebenbei bemerkt war der Vertreter vom Netzwerk Sektenausstieg e.V. unpünktlich zur Sitzung erschienen, da er sich naiverweise allzu vertrauensselig auf die Zuverlässigkeit der Deutschen Bahn AG verlassen hatte…

Dadurch konnte ich leider nicht mehr den Bericht aus Baden-Württemberg verfolgen.
Ich habe heute früh in der Bremer Bürgerschaft angefragt, ob ich das Protokoll der Sitzung bekomme. Mal sehen.

So, nun einige ganz persönliche Bemerkungen:
Die Stimmung im Raum war sehr offen, freundlich, respektvoll und höflich. Das machte es für alle Beteiligten leichter, sich der Situation zu stellen und frei und offen ihre jeweiligen Anliegen vorzutragen.

Meinen Redeplan konnte ich weitgehend vergessen, da die Nachfragen der Bremer Abgeordneten recht themenübergreifend waren, so dass man achtgeben musste, nicht alles unnötig zu wiederholen.

Alle waren sehr gut vorbereitet, Abgeordnete wie auch sämtliche Referenten.
Von Letzteren darf ich sagen, sie haben samt und sonders ihre Sache sehr gut gemacht.
Aufzählung der Fakten, persönliche Berichte, vor allem aber – und darin waren insbesondere die Vertreter der Ausstiegsvereine unschlagbar – Zitate aus den Schriften der Religionsgemeinschaft.

Es ist uns gelungen, Schein und Sein der Religionsgemeinschaft aufzuzeigen – die Doppelbödigkeit in Außendarstellung und knallharter innerer Verfasstheit gründlich auszuleuchten.

Alle Referenten der Ausstiegsvereine waren bestens mit Originalen der WT-Literatur präpariert, aus denen ganz nach Belieben der Abgeordneten und deren akribische Nachfragen zitiert werden konnte.

Was die beiden Ärzte der Bremer Kliniken über die Praxis der Blutverweigerung von Zeugen Jehovas im “real life” berichteten, verschlug allen Anwesenden schier die Sprache.

Beide betonten, dass diese Angelegenheit für sie stets ein Drahtseilakt sei und dass sie in all ihren Bemühungen sich zu allererst um das Wohl von Kindern sorgten.
Dabei hätten sie zu entscheiden, ob sie den Eltern oder auch einem erwachsenen Patienten, die Blut verweigerten, helfen wollten oder ob sie den Patienten im Zweifelsfall “auf dem OP-Tisch liegen lassen” würden. Da sei jeder Arzt allein seinem Gewissen gegenüber verantwortlich und niemand könne einem Arzt in dieser Beziehung eine Weisung erteilen.

Auf die “Krankenhausverbindungskomitees” waren sie nur leidlich gut zu sprechen. Diese Abgesandten der Religionsgemeinschaft, diese “Betreuer oder wie die richtig heißen” übten allein durch ihre Gegenwart einen massiven psychischen Druck auf Patienten oder Eltern aus.
Es sei nicht ein einziges Mal vorgekommen, dass ein Zeuge Jehovas im Beisein eines solchen “Betreuers” einer Bluttransfusion zugestimmt habe, wohl aber komme es durchaus vor, dass nach deren Verabschiedung der Patient oder die Eltern sich noch einmal im Vertrauen an die Ärzte wendeten, mit den Worten: “Herr Doktor, tun Sie, was Sie für richtig halten; es muss ja sonst niemand wissen.”

O-Ton eines der referierenden Ärzte:
“Im Zweifel sind wir länger im Krankenhaus, als die Betreuer. Die gehen abends irgendwann nach Haus’ und dann bieten wir dem Patienten im Vieraugengespräch unsere Hilfe an.”

Auch die Doppelbödigkeit in Verbindung mit Bildung konnten wir anhand einschlägiger Zitate belegen. Dabei kam es mir zum Beispiel darauf an, deutlich zu machen, dass Eltern ihren Kindern Schulbildung vor allem deshalb angedeihen lassen, damit diese nachher umso “wirkungsvollere Königreichsverkündiger” würden.
Wie gesagt, wir brauchten bloß aus dem umfangreichen Material, mit dem wir uns “bewaffnet” hatten, eins zu eins vorzulesen.

All diesen zum Teil sehr nahegehenden Berichten, persönlichen Erfahrungen sowie den vielen Zitaten hörten die Abgeordneten mit für mein Wahrnehmen stetig steigendem Interesse zu.
Das zeigten die zuweilen nicht enden wollenden Nachfragen beinahe sämtlicher Abgeordneter.

Dann kam Glockentin.
Zunächst beschwerte er sich, erst ganz am Ende der Anhörung und auch nur für 5 Minuten gehört zu werden.

Dann tat er etwas, was die Abgeordneten aufhorchen lies.
Er bezeichnete die Anhörung wörtlich als “Inszenierung”, bei der von vornherein das Endergebnis feststehe. Die ganze Zeit sei es nicht darum gegangen, ob die friedlichen 2000 Bremer Bürger, die sich in ihrer Religion wohlfühlten, rechtstreu wären, denn allein die Rechtstreue der Zeugen Jehovas stehe zur Debatte und solle untersucht werden.
Stattdessen erlebe er, wie diese friedlichen Bürger die ganze Zeit mit Schmutz beworfen würden, er erkenne seine Religionsgemeinschaft in dem Zerrbild, das hier von ihnen gezeichnet werde, nicht wieder.

Um aber feststellen zu können, ob die Zeugen Jehovas rechtstreu seien oder nicht, müssten Belege herbeigeschafft werden, wo seien diese? Haben Zeugen Jehovas gegen konkrete Gesetze verstoßen?
Und dann bitte keine Grundrechtsverstöße, darum ginge es hier nicht, da diese letztlich auch nicht justiziabel seien, sondern Verstöße gegen konkrete Einzelgesetze aus dem BGB.

Aber er habe verstanden, dass es um eine objektive Beurteilung der Religionsgemeinschaft nicht gehe, denn damit man objektiv urteilen könne, müsse man vor allem die Betroffenen selbst hören, nur dann seien Richter in der Lage, ein faires Urteil zu fällen.

Er bezweifle, bei der ganzen Verfahrensweise, ob die Bürgerschaft überhaupt zu einem ausgewogenen Urteil in dieser Angelegenheit gelangen könne.

Zwar erkenne er an, dass es persönliche Schicksale gebe, die man als tragisch bezeichnen könne, und “das tut jedem anständigen Menschen leid”.

Im Großen und Ganzen aber erschienen ihm besonders die Berichte von Aussteigern doch eher unglaubwürdig.

“Sie wollen doch nicht im Ernst Personen glauben, die mit Schmutz um sich werfen.”

Interessant war, dass zu den Ausführungen Glockentins von seiten der Abgeordneten keine einzige Nachfrage kam. Dafür aber kam etwas ganz anderes:

Zunächst ergriff die Ausschussvorsitzende das Wort: “Herr Glockentin, ich möchte Ihnen zunächst sagen, dass ich den Vorwurf, hier würde eine Inszenierung stattfinden, entschieden zurückweise.”
Hier gehe es nicht darum, die Zeugen Jehovas zu verunglimpfen, auch sitze hier niemand über sie zu Gericht.
Der Rechtsausschuss habe diese Anhörung organisiert, um sich ein möglichst umfassendes Bild der Angelegenheit zu machen und “es ist das souveräne Recht dieses Ausschusses”, die Experten und Referenten dazu zu laden, die seiner Meinung nach zu diesem vollständigen Bild beitragen können.
Wie der Ausschuss am Ende befinde, dürfe Glockentin getrost den Abgeordneten überlassen. Diese seien sehr wohl fähig, nach Anhörung aller Berichte, Zitate und Fakten zu einem selbständigen Gesamturteil zu gelangen. (Gedächtniszitat)

Auch die Vertreter anderer Parteien meldeten sich zu Wort, und zwar nicht, um Fragen zu stellen, sondern um Herrn Glockentin zu bedeuten, dass er sich mit seinem “Rundumschlag” keinen Gefallen getan habe.
“Es kommt nicht gut, wenn man hier einen solchen Angiff startet”, war die Replik eines Juristen, den Glockentin in einer Anspielung mit dem Hinweis erwähnte, man solle mal einen ehemaligen FDP-Abgeordneten nach dessen Beurteilung der FDP befragen.

Glockentin hatte sich im übrigen nicht entblödet [es tut mir leid, dass ich so formulieren muss] das Beispiel des BMW-Fahrers zu bemüßigen, den man zu seiner Meinung über die Marke Mercedes frage.
Mit diesem Vergleich beförderte er sich meiner Meinung nach ins intellektuelle Abseits. Wie ich überhaupt vom intellektuellen Niveau der Ausführungen Glockentins enttäuscht war. Da hatte ich wesentlich mehr gedankliche Schärfe und rhetorische Brillanz erwartet.
Übrigens fehlte eine konkrete Stellungnahme zu unseren Argumenten völlig.

Insgesamt hat Glockentin mit seinem Statement der Sache der Aufklärung über die Zeugen Jehovas einen großen Dienst erwiesen. Besser als es bei ihm zu beobachten war, konnte die Janusköpfigkeit dieser Organisation nicht vorgeführt werden.

Man könnte meinen, die Religionsgemeinschaft wird allmählich nervös und dünnhäutig, jetzt, da ihre Argumente nicht mehr verfangen und da man endlich das Versäumnis der vergangenen Verfahren nachholt, die Kritiker zu hören.

Wie auch immer die Bremer Bürgerschaft in hanseatischer Souveränität entscheidet, die Anhörung würde ich in jedem Fall als Erfolg der Aufklärung bezeichnen. Wir hatten Öffentlichkeit, unsere Argumente, Berichte und Erfahrungen sind gehört worden. Es liegt nun beim Bremer Gesetzgeber, sie zu würdigen und ggf. in die Gesamtbeurteilung der Religionsgemeinschaft einfließen zu lassen.

Quelle: http://forum.sektenausstieg.net/showthread.php?13104-Kontroverse-über-Glaubensgemeinschaft-in-Bremen

Hallo Bernd,

jetzt weiß ich, warum du bei Glockentin ohne aufzublicken so unermüdlich mitgeschrieben hast. Toller Bericht. Du hast die Stimmung gut eingefangen.

Erstellt am Donnerstag 17. Februar 2011
Unter: Allgemein, Gemeinschaftsentzug, Kindheit, Religionsfreiheit, Sektenausstieg, Zeugen Jehovas | Keine Kommentare »