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Vertrauliche Unterlagen bei Komiteefällen

Abs. 16: „Die Komiteemitglieder halten fest, wann die Gespräche stattfanden und welche bibeltexte und artikel besprochen wruden. Sie unterschreiben die Aufzeichnungen und legen sie zu den vertraulichen Unterlagen des Falls. Treten Fragen auf, sollte sich das Rechtskomitee an das Zweigbüro wenden.“ Weiterlesen

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