Umgang mit Ausgeschlossenen = unverschämte, überhebliche Haltung

Hütet die Herde Gottes S. 60 Abs. 10

“Bei Folgendem kann es sich um dreistes Verhalten handeln, wenn der Missetäter es immer wieder tut und dadurch eine unverschämte, überhebliche Haltung verrät (keine vollständige Aufstellung):
– Trotz wiederholter Ermanhnung willentlicher, fortgesetzter, unnötiger Umgang mit einem Ausgeschlossenen, mit dem man nicht verwandt ist.”

Es ist also dreist, wenn man sich gegen die Anordnung keinen Umgang zu haben mit Ausgeschlossenen hinwegsetzt. Mal sehen, was wir zu diesen Themen noch finden.

Erstellt am Mittwoch 22. Dezember 2010
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