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Veröffentlicht unter Kindheit
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…und dann sitzt du vor dem Rechtskomitee
…und dann sitzt du vor dem Rechtskomitee
Wenn ein Jugendlicher sündigt und es kommt heraus, dann erhält er die Vorladung vor das Rechtskomitee der zeugen Jehovas, das aus drei Ältesten besteht, also drei alten Männern in aller Regel.
Er sitzt dann dort allein – ohne seine Eltern. Ihm gegenüber drei alte Männer, die ihn verhören. Besonders unangenehm haben junge Mädchen von diesen Verhören berichtet, bei denen die Ältesten ganz genau wissen wollten, wo der Junge sie angefasst hat, ob sie sich gewehrt haben oder was sie empfunden haben, wie oft es passiert ist usw.
Schützt unser Staat gerade Kinder und Jugendliche bei Gerichtsverfahren vor Detailschilderungen sexueller Handlungen und erspart ihnen diese aus Rücksicht auf deren Schamgefühle, so ergötzen sich teilweise die alten Männer der Rechtskomitees geradezu daran.
Noch schlimmer ist es, wenn es sich dabei nicht um einen Ausrutscher zwischen Verliebten, sondern um sexuellem Missbrauch an Kindern handelt. Werden Verliebte so lange bearbeitet, bis sie freiwillig gestehen, so wird von Opfern von Sexualdelikten gefordert, dass sie zwei Zeugen – streng nach den Regeln der Bibel – beibringen müssen oder zu schweigen haben. Ein vom Vater oder einem Ältesten sexuell missbrauchtes Kind kann das in der Regel nicht.
In solchen Fällen wird auch den Eltern geraten zu schweigen und keinesfalls die Polizei, das Jugendamt oder die Staatsanwaltschaft einzuschalten, zumal dem Täter Gelegenheit gegeben werden muss, Reue zu zeigen. Dann wird von Kind und Eltern erwartet, dass sie dem Täter verzeihen. Würden sie dennoch an die Öffentlichkeit, also Jugendamt, Polizei usw. gehen, dann droht ihnen ihrerseits der Gemeinschaftsentzug wegen Verleumdung, weil die Tat nicht durch zwei Zeugen bewiesen ist.
Viele jugendliche Zeugen Jehovas oder Zeugenkinder haben sich nach der Sitzung in einem Rechtskomitee das Leben genommen. Älteste, die in einem Rechtskomitee dienen sind keine Psychologen, keine Sozialpädagogen und erhalten keine Supervision. Sie sind auch keine Theologen und haben keine Ausbildung als Seelsorger oder Richter.
Die Zeugen Jehovas haben ihre Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhalten, weil Sektenbeauftragte und Jugendämter die Anfrage des Gerichts, ob Misshandlungen und Sexualdelikte von Zeugenkindern bekannt sind negativ beschieden wurden. Es ist an der Zeit diese Fälle an die Öffentlichkeit zu tragen, damit bewusst wird, was sich hinter den Türen der Rechtskomitees abspielt.
Der normale Zeuge und die normale Zeugin Jehovas erfährt von diesen Dingen nichts. Selbst Älteste, die an solchen Sitzungen teilgenommen haben, sind daran zerbrochen, dass es ihnen verboten ist darüber zu reden. Viele fühlen sich zum Schweigen selbst nach ihrem Ausstieg verpflichtet.
Veröffentlicht unter Gemeinschaftsentzug, Religionsfreiheit, Zeugen Jehovas
Verschlagwortet mit Gemeinschaftsentzug, Rechtskomitee, Zeugen Jehovas
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