{"id":156,"date":"2011-01-20T08:32:12","date_gmt":"2011-01-20T07:32:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zeugenjehovas-ausstieg.de\/03-blog\/?p=156"},"modified":"2011-01-20T08:32:12","modified_gmt":"2011-01-20T07:32:12","slug":"nein-zu-zeugen-jehovas-stuttgarter-nachrichten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.zeugenjehovas-ausstieg.de\/03-blog\/allgemein\/nein-zu-zeugen-jehovas-stuttgarter-nachrichten.html","title":{"rendered":"Nein zu Zeugen Jehovas &#8211; Stuttgarter Nachrichten"},"content":{"rendered":"<p>Stuttgart &#8211; Mit ihren Zeitschriften &#8222;Wachturm&#8220; und &#8222;Erwachet&#8220; missionieren die Zeugen Jehovas in Wohngebieten und Fu&#223;g&#228;ngerzonen. Die Politik im Land konnten sie bisher aber nicht von sich &#252;berzeugen.<\/p>\n<p>Die Zeugen Jehovas werden in Baden-W&#252;rttemberg bis auf weiteres nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Die CDU-FDP-Landesregierung in Stuttgart hat, wie unsere Zeitung am Mittwoch erfuhr, inzwischen definitiv entschieden, der umstrittenen Glaubensgemeinschaft die geforderte staatliche Anerkennung zu verweigern. &#8222;Das Kabinett hat beschlossen, den Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der K&#246;rperschaftsrechte abzulehnen&#8220;, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. &#8222;Wir sind im Moment dabei, den Ablehnungsbescheid in enger Abstimmung mit dem Justizministerium zu erarbeiten, und werden diesen anschlie&#223;end den Zeugen Jehovas zustellen.&#8220;<\/p>\n<p>Der entsprechende Kabinettsbeschluss datiert vom 20. Dezember, ist bisher aber nicht &#246;ffentlich geworden.<\/p>\n<p>Es wird erwartet, dass die Glaubensgemeinschaft, die in Baden-W&#252;rttemberg nach eigenen Angaben 28000 Mitglieder hat, gegen den Bescheid vorgehen wird. Das letzte Wort d&#252;rfte dann der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim haben. Die Landesregierung begr&#252;ndet ihre Ablehnung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. Zeugen Jehovas stehen dem Staat bekanntlich skeptisch bis ablehnend gegen&#252;ber, sie sollen daher nicht an Wahlen teilnehmen. Des weiteren sollen selbst Familienangeh&#246;rige mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen, wodurch das Land laut einem Gutachten des Justizministeriums &#8222;das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe&#8220; sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeintr&#228;chtigt sieht. Zudem gef&#228;hrde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen &#8222;Leib und Leben minderj&#228;hriger Kinder und Jugendlicher&#8220;.<\/p>\n<p>Ist die Glaubensgemeinschaft eine K&#246;rperschaft des &#246;ffentlichen Rechts?<\/p>\n<p>Eine Anerkennung als K&#246;rperschaft des &#246;ffentlichen Rechts h&#228;tte f&#252;r die Zeugen Jehovas den Vorteil, dass sie weniger Steuern und Verwaltungsgeb&#252;hren zahlen m&#252;ssten. Zudem unterl&#228;gen sie dann teilweise nicht mehr der staatlichen Kontrolle, k&#246;nnten selbst eine Kirchensteuer erheben und h&#228;tten wie die Evangelische und Katholische Kirche das Recht, in Aufsichtsgremien des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sitzen.<\/p>\n<p>Der zu erwartende Rechtsstreit in Baden-W&#252;rttemberg d&#252;rfte bundesweit f&#252;r Aufmerksamkeit sorgen. 12 der 16 Bundesl&#228;nder haben die Zeugen Jehovas auf deren Wunsch hin inzwischen rechtlich aufgewertet, weil sie trotz Bedenken keine andere M&#246;glichkeit sahen. Baden-W&#252;rttembergs Kultusministerium wollte sich dem eigentlich anschlie&#223;en, stie&#223; aber im Parlament auf breiten Widerstand. Auch Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen verweigern bislang eine Anerkennung.<\/p>\n<p>Jene L&#228;nder, die kapitulierten, verwiesen vor allem auf ein angeblich wegweisendes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichtes, das den Zeugen Jehovas im Jahr 2006 nach fast 15-j&#228;hrigem Rechtsstreit den Status einer K&#246;rperschaft des &#246;ffentlichen Rechts zuerkannte. Nach Ansicht der Landesregierung in Stuttgart haben die Berliner Richter aber nur unzureichend das Innenleben der Gemeinschaft ausgeleuchtet. Sie verzichteten zum Beispiel darauf, Aussteiger zu befragen. Das Justizministerium in Stuttgart hat dies hingegen bei der Erstellung seines Gutachtens getan.<\/p>\n<p>Sollte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zu einem anderen Urteil als die Kollegen in Berlin kommen, w&#252;rde den Zeugen Jehovas ihr Status vermutlich in den meisten Bundesl&#228;ndern wieder entzogen. Bis zu einem Urteil werden allerdings voraussichtlich wieder Jahre vergehen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/inhalt.glaubensgemeinschaft-nein-zu-zeugen-jehovas.b1fce91b-7ae0-4daa-bfd3-068898f1c011.html\">http:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/inhalt.glaubensgemeinschaft-nein-zu-zeugen-jehovas.b1fce91b-7ae0-4daa-bfd3-068898f1c011.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Zeugen Jehovas werden in Baden-W&#252;rttemberg bis auf weiteres nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. 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