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Zeugen Jehovas – die interne Justiz – Kap 5 c

Zitat: Führt die Zeugen, wenn der Missetäter kein Geständnis ablegt, einzeln vor. Wenn der Beschuldigte sich nicht schuldig bekennt, sollte ihm mitgeteilt werden, wer gegen ihn Anklage erhoben hat. Ankläger sollten bereit sein, für ihre Aussagen die Verantwortung zu übernehmen, … Weiterlesen

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