Zum Wachtturm-Opfer-Gedenktag 2018

Am Do., dem 26.07.2018 ist es wieder so weit.
Weltweit denken Menschen an die Opfer durch die Zeugen Jehovas.
Ich veröffentliche mein Video schon einige Tage vorher und hoffe,
dass es euch inspiriert, eigene Videos zu produzieren.

Der Gesetzestext, um den es hier geht, lautet:

(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig,
wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung
entstehen zu lassen.
In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Abs. 4 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

Klartext für Nicht-Juristen:

Wenn ein Anwalt kostenpflichtige Abmahnungen verschickt,
deren Zweck es ist, damit Geld zu verdienen, dann missbraucht
er diese Vorkehrung und verschafft sich gegenüber jenen Anwälten,
die so etwas nicht tun, einen Wettbewerbsvorteil.

Wer von einer solchen Abmahnung betroffen ist, kann den Anwalt
auf Schadensersatz verklagen.

Im Rahmen der zu erwartenden Abmahn-Welle
                wegen der neuen Datenschutzverordnung
haben sich Anwälte bereits mit Tipps an die Öffentlichkeit gewandt.
Hier  Rechtsanwalt Christian Solmecke:

Nun behaupte ich nicht, dass Armin Pikl gleich Massen-Abmahnungen
an ehemalige Zeugen Jehovas verschickt.
Aber er sucht sich gezielt jene heraus, die Blogs betreiben, Bücher schreiben
oder sonstwie Öffentlichkeitsarbeit machen.

Mut macht ein Prozess, den RA Sandhage verloren hat.
Davon berichtete die Kanzlei Weiß & Partner.

Es heißt:

In erster Instanz bestätigte das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 15 O 144/17 nun mit Urteil vom 02.08.2017, dass der beklagte Rechtsanwalt Sandhage
die entstandenen Schäden zu ersetzen habe.
Die Abmahnung sei rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewesen und stelle
eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) unserer Mandantschaft dar.

Hierbei handelt es sich nicht um die erste Entscheidung eines Gerichts, mit der Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Zusammenhang mit rechts-missbräuchlichen Massenabmahnungen nach § 826 BGB zum Schadensersatz verurteilt worden ist.

Das macht mir Mut und sollte auch Euch Mut machen, vor Armin Pikl
und seinen Abmahnungen keine Angst zu haben.

Wehrt euch !

Abmahn-Anwälten muss man das Handwerk legen.

Wer eine Abmahnung von Armin Pikl erhalten hat,
darf sie mir gern zuschicken.

Wir haben jetzt einen Arbeitskreis gegründet
und werden gemeinsam gegen diese Art

der Verfolgung vorgehen.
.                                             Ricarda

.
:
Teil 2

Teil 3

Fortsetzung folgt …                 … oder einen Schritt zurück:  Schreck in der Morgenstunde.
.
.
.

:

Diesen Artikel mit anderen teilen : Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Twitter
  • XING
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Google Bookmarks
  • Live-MSN
  • MySpace
  • MisterWong
  • Webnews
  • email
  • Print

Über Ricarda

Ich war 15 jahre lang eine Zeugin Jehovas und helfe seit 2004 Zeugen Jehovas beim Ausstieg und der Verarbeitung ihrer Sektenzugehörigkeit. Daneben beantworte ich gern alle Fragen rund um die zeugen jehovas, helfe Menschen, die sich von Zeugen Jehovas belästigt fühlen und solchen Personen, deren Angehörige bei den Zeugen sind oder Gefahr laufen in die Sekte zu geraten.
Dieser Beitrag wurde unter Aktion, Allgemein, Gericht, Netzwerk-Partner, Sektenausstieg, Wachturm-Opfer - Gedenktag, Zeugen Jehovas abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert