Vielleicht bringt dieser Aufruf hier wieder etwas Bewegung hinein.
In Österreich gibt es zurzeit eine Prüfung für das Aberkennungsverfahren des aktuellen Status "staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft" der ZJ.
Ich gebe hier die Worte des Hrn. DI Dr. Anton Stifter aus der Kultusabteilung im österr. Bundeskanzleramt wieder (per Email am 27.10.17):
„Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob die in § 5 des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes BGBl. I Nr. 19/1998 idF BGBl I Nr. 78/2011 angeführten Tatbestände, die zu einer Versagung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit führen, erwiesenermaßen gegeben sind:
zB Behinderung der psychischen Entwicklung von Heranwachsenden, Verletzung der psychischen Integrität und Anwendung von psychotherapeutischen Methoden zum Zwecke der Glaubensvermittlung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die wichtige Frage, ob das Erfordernis der positiven Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft gegeben ist (§ 11 a).“
Ausschlaggebend für die Einleitung der Prüfung war lt. Hrn. Stifter ein Artikel im Magazin Profil Nr. 8/2017 („Gottesfurcht und Schrecken – Ex-ZJ erheben schwere Vorwürfe gegen die Organisation der ZJ“).
Jeder Ex-Zeuge in Österreich hat somit die Möglichkeit, zu diesen Punkten seine persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse an DI Dr. Stifter Anton zu schreiben:
anton.stifter@bka.gv.at .
Es ist seiner Auskunft nach ein Zeitrahmen von ca einem Jahr für die Bericht- und Faktensammlung seitens des BKA vorgesehen.
An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die Zeugen Jehovas an sich keine schlechten Menschen sind, sondern vielmehr Opfer einer eminent manipulierenden Organisation. Unser Groll oder dergleichen betrifft genau genommen nicht "die Zeugen Jehovas" generell, sondern
die Organisation, die Leitung.
Es ist zwar nur ein kleiner Unterschied in der Formulierung, aber erfahrungsgemäß hilft dieses kleine Detail so manchem Ausgestiegenen, der noch Familie in der Org hat
