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Zeugen-Vips + Hintergründe => Missbrauch des Vereinsrechts => Thema gestartet von: Ricarda am 04. Juli 2010, 19:18:08



Titel: Sozialversicherung
Beitrag von: Ricarda am 04. Juli 2010, 19:18:08
Bei den Zeugen Jehovas gelten in Sachen Sozialversicherung die Bestimmungen, die auch für die Kirche und Orden gelten. Die Gesellschaft muss weder Krankenversicherung, noch Rentenversicherung zahlen, das sie alle Leistungen selbst erbringt. Scheidet jemand bei den Zeugen aus, (z. B. aus Altersgründen oder weil er selbst aussteigt), so hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Nachversicherung. Dem steht jedoch der Eid entgegen, mit dem er geschworen hat, diese Ansprüche niemals geltend zu machen.

Für Aussteiger, die die Organisation verlassen, aber nicht Jehova, entsteht hier ein neuer Konflikt. Viele verzichten wegen dieses Eides auf die ihnen zustehenden Rentenansprüche freiwillig und wursteln sich so durch. Etliche kennen ihre Rechte aber auch gar nicht.

Hier gibt es Aufklärungsbedarf. Aussteiger sind gut beraten die Rentenversicherung Bund anzuschreiben und ihre Ansprüche prüfen zu lassen und geltend zu machen. Der Betheleid ist insoweit sittenwidrig.